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BMI, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG (2009)

Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26.10.2009

Orientierungssätze

I. Diese bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift gibt Anwendungshinweise für die behördliche Praxis bei der Anwendung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Sie legt bindende Maßstäbe für die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und bestehender Ermessensspielräume fest und dient als Auslegungshilfe für die Behördenmitarbeitenden. Sie soll eine bundesweit einheitliche Praxis in den Bundesländern und Ausländerbehörden gewährleisten.  

II. Verwaltungsvorschriften ergehen von einer vorgesetzten Behörde (hier: Bundesministerium des Inneren, BMI) an nachgeordnete Behörden und haben in der Regel keine Außenwirkung, sondern wirken nur innerhalb der Behörde.

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