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BGH, 21.11.2018, Az. 1 StR 290/18

BGH, Beschluss vom 21.11.2018, Az. 1 StR 290/18  

Orientierungssätze

I. Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt mit seinem Beschluss vom 21.11.2018 das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 07.12.2017 auf. Die Verurteilung des ehemaligen Chefarztes einer klinischen Palliativabteilung wegen eines sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) auf die als Medizinische Fachangestellte beschäftigte Nebenklägerin habe keinen Bestand, da die Feststellungen zum subjektiven Tatbestand nicht ausreichend seien.

II. Das Landgericht war davon ausgegangen, dass der Angeklagte den entgegenstehenden Willen der Nebenklägerin zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, sich aber zur Durchsetzung seiner Interessen darüber hinwegsetzte. Der BGH lässt die dazu getroffenen Feststellungen angesichts des aus seiner Sicht ambivalenten Verhaltens der Nebenklägerin nicht ausreichen. Das Landgericht habe daher insbesondere berücksichtigen müssen, dass der Angeklagte auch davon ausgegangen sein könnte, die Nebenklägerin letztlich doch für die Sache gewonnen zu haben.

III. § 177 Abs. 1 StGB.

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