CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 24 (1999)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 24 (1999): Article 12 of the Convention (women and health)
Orientierungssätze
I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) empfiehlt den Vertragsstaaten, eine umfassende nationale Strategie zur Förderung der Gesundheit von Frauen zu implementieren. Dazu gehören Maßnahmen, die auf die Prävention und Behandlung von Krankheiten abzielen, von denen Frauen betroffen sind, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Diese Strategie umfasst auch den Zugang aller Frauen zu einer umfassenden, qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung, einschließlich der Versorgung im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit. Die Vertragsstaaten sollen angemessene Budget-, Personal- und Verwaltungsressourcen bereitstellen, um sicherzustellen, dass das Gesundheitsbudget für Frauen einen Anteil am gesamten Gesundheitsbudget erhält, der mit dem Gesundheitsbudget für Männer vergleichbar ist, wobei ihre unterschiedlichen Gesundheitsbedürfnisse berücksichtigt werden müssen.
II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 24 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 24 bezieht sich auf die Artikel 5 b), 10 h), 11, 12, 14 Abs. 2 b), 16 CEDAW.
Dokument im Volltext
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CEDAW_Gen_Recommendation_24.pdf
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