OLG Hamburg, Beschluss vom 02.04.2020; kein Vorrang des Strafverfahrens gegen den umgangsbegehrenden Vater vor dem Umgangsverfahren; kein Absehen von der Kindesanhörung im Umgangsverfahren, um ein Strafverfahren nicht zu gefährden; § 1684 BGB, §§ 159, 69 FamFG…