VG Würzburg, Urteil vom 10.05.2021; ein Verfolgungsgrund kann vorliegen, wenn häusliche Gewalt über privaten Konflikt hinaus Ausdruck von patriarchalen Überlegenheitsvorstellungen ist; dennoch Klageabweisung; § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG, § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG.