VG Braunschweig, Urteil vom 26.01.2023; in ihrer Identität maßgeblich durch westliche Werte geprägte irakische Frauen bilden eine soziale Gruppe, die von Diskriminierung betroffen ist; § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG, § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG, § 3c Nr. 3 AsylG.