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VG Berlin, Urteil vom 16.11.2022; zwingende Rückkehr in eine gewaltsame Zwangsehe begründet die Flüchtlingseigenschaft aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung; § 3b Abs. 1 Nr. 4, § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG.
VG Greifswald, Urteil vom 12.10.2022; keine Gruppenverfolgung von Homosexuellen in Georgien; § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG, § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG, § 3d Abs. 1 Nr. 1 AsylG.
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.09.2022; keine Verletzung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; Sorgerechtsentzug wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung, Anforderungen an die Feststellung der Kindeswohlgefährdung.
OLG Celle, Beschluss vom 06.09.2022; Die Gefahr einer Retraumatisierung des Kindes bei Umgang mit den Kindeseltern kann auch einen längeren Umgangsausschluss rechtfertigen; § 1684 Abs. 4 Satz 1, 2 BGB.
VG Berlin, Urteil vom 17.08.2022; bei geschlechtsspezifischen Verfolgungsmaßnahmen wird die Zielgruppe als soziale Gruppe im Sinne von § 3b AsylG indiziert; § 3b Abs. 1 Nr. 4, § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG, Art. 60 Istanbul-Konvention.
BGH, Beschluss vom 09.08.2022; Vergewaltigung; bei der Strafzumessung darf der Umstand, dass die Geschädigte als Sexarbeiterin tätig ist, keine Berücksichtigung finden; § 177 StGB, Art. 36 Istanbul-Konvention.
KG Berlin, Beschluss vom 04.08.2022; Einschränkung des Umgangsrechts zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung wegen schweren elterlichen Konfliktes und aus der Gewaltausübung des Vaters resultierender Belastungen der Mutter; Art. 31 Abs. 2 Istanbul-Konvention.
OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.07.2022; Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf den Kindesvater zur alleinigen Ausübung; Wechsel des Lebensmittelpunktes des Kindes; § 1671 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 2 BGB, § 1666 BGB, Art. 12 UN-KRK.
OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.07.2022; Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung bei verweigerter Wiederaufnahme von Kontakten nach einer mehr als zweijährigen Umgangspause; § 89 Abs. 1 S. 1 FamFG, § 89 Abs 4. FamFG, § 86 Abs. 1 Nr. 1 FamFG.
LG Kiel, Urteil vom 05.07.2022; sog. Trennungstötung; keine niedrigen Beweggründe wegen „Verzweiflung und Perspektivlosigkeit“, aber Heimtücke; erfolgreicher Adhäsionsantrag; §§ 211 Abs. 1, 2 Var. 5, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB.
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