Die vereinfachte Version der Datenbank ist mit technischen Hilfsmitteln bedienbar, wie zum Beispiel mit Screenreadern. Die Auswahlmöglichkeiten der einzelnen Dropdown-Listen können über die Pfeiltasten der Tastatur angesteuert werden. Innerhalb der Dropdown-Listen ist eine Mehrfachauswahl möglich. Die Filter der erweiterten Suche sind im Unterschied zu der Hauptversion einzeln und unabhängig voneinander auswählbar. Die Inhalte der beiden Versionen sind identisch.
Allgemeine Empfehlung Nr. 6 des UN-Frauenrechtsausschusses (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW): Wirksame nationale Mechanismen und Öffentlichkeitsarbeit; Artikel 18 CEDAW.
Allgemeine Empfehlung Nr. 8 des UN-Frauenrechtsausschusses (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW): Umsetzung von Artikel 8; Artikel 8 CEDAW.
Allgemeine Empfehlung Nr. 2 des UN-Frauenrechtsausschusses (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW): Berichtspflichten; Artikel 18 CEDAW.
Allgemeine Empfehlung Nr. 3 des UN-Frauenrechtsausschusses (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW): Bildung und Informationskampagnen; Artikel 5 CEDAW.
Allgemeine Empfehlung Nr. 1 des UN-Frauenrechtsausschusses (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW): Berichtspflichten; Artikel 18 CEDAW.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR/ECtHR)
EGMR, Urteil vom 26.03.1985; Verstoß gegen Artikel 8 EMRK; Keine Gewährleistung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz für minderjährige, über 16-jährige Opfer sexualisierter Gewalt mit Behinderungen in der niederländischen Rechtsordnung.
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