Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf eine Staatsangehörigkeit, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
Liberty of movement and nationality
1. States Parties shall recognize the rights of persons with disabilities to liberty of movement, to freedom to choose their residence and to a nationality, on an equal basis with others, including by ensuring that persons with disabilities:
a) Menschen mit Behinderungen das Recht haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und ihre Staatsangehörigkeit zu wechseln, und dass ihnen diese nicht willkürlich oder aufgrund von Behinderung entzogen wird;
(a) Have the right to acquire and change a nationality and are not deprived of their nationality arbitrarily or on the basis of disability;
b) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung die Möglichkeit versagt wird, Dokumente zum Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit oder andere Identitätsdokumente zu erhalten, zu besitzen und zu verwenden oder einschlägige Verfahren wie Einwanderungsverfahren in Anspruch zu nehmen, die gegebenenfalls erforderlich sind, um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit zu erleichtern;
(b) Are not deprived, on the basis of disability, of their ability to obtain, possess and utilize documentation of their nationality or other documentation of identification, or to utilize relevant processes such as immigration proceedings, that may be needed to facilitate exercise of the right to liberty of movement;
(2) Kinder mit Behinderungen sind unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen und haben das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
2. Children with disabilities shall be registered immediately after birth and shall have the right from birth to a name, the right to acquire a nationality and, as far as possible, the right to know and be cared for by their parents.
Parallele Menschenrechtsnormen
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte [Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948]
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 in Kraft getreten am 23. März 1976
- Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau [am 09.08.1985 in Deutschland in Kraft getreten; Bundesgesetzblatt 1985 Teil II Nr. 17, S. 647]
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung [am 15.06.1969 in Deutschland in Kraft getreten; Bundesgesetzblatt 1969, Teil II, S. 962]*
- Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen vom 18. Dezember 1990 [von Deutschland nicht ratifiziert]
- Konvention gegen Rassismus (ICERD)
- Frauenrechtskonvention (CEDAW)