Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) wurde am 18.12.1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (Resolution 34/180 der Generalversammlung der Vereinten Nationen). Das Übereinkommen trat am 03.09.1981 völkerrechtlich in Kraft.
CEDAW ist das wichtigste völkerrechtliche Menschenrechtsinstrument für Frauen. Die Vertragsstaaten werden zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen, einschließlich der Privatsphäre, verpflichtet. Der Staat darf nicht nur nicht selbst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, sondern er muss auch aktiv dafür sorgen, faktische Chancengleichheit in der gesellschaftlichen Realität zu erreichen. Er ist verpflichtet, eine aktive Politik zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen zu verfolgen.
Deutscher Text | Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (PDF, 70 KB) |
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Englischer Text | Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW) (PDF, 72 KB) |
In Kraft seit | 03.09.1981 |
Stand der Ratifizierung | Link zur United Nations Treaty Collection (in englischer Sprache) |
Inhalt | zum Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren |
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Deutscher Text | Fakultativprotokoll Frauenrechtskonvention (PDF, 47 KB) |
Englischer Text | Optional Protocol CEDAW (PDF, 17 KB, nicht barrierefrei) |
In Kraft seit | 22.12.2000 |
Stand der Ratifizierung | Link zur United Nations Treaty Collection (in englischer Sprache) |
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