Sicherstellung eines effektiven Schutzes für die Familie als fundamentale und natürliche Einheit der Gesellschaft im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsschutzinstrumenten. (Menschenrechtsrat, Allgemeines Periodisches Überprüfungsverfahren, 2013, A/HRC/24/9, Ziff. 124.165*, angenommen durch Deutschland (mit Erläuterungen), 2013, A/HRC/24/9/Add.1)
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