Der Direktor der Europäischen Grundrechteagentur (FRA), Michael O’Flaherty, traf sich am 5. Dezember mit Institutsdirektorin Beate Rudolf und weiteren Vertreter_innen des Instituts. Themen des Gesprächs waren grund- und menschenrechtliche Schwerpunkte der deutschen EU-Präsidentschaft sowie die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für Gerichte und Behörden in Deutschland.
Immer mehr Wohnungslose leben für lange Zeit in kommunalen Unterkünften mit schlechten Standards
Der 4. Menschenrechtsbericht beleuchtet drei Themen: die kommunale Unterbringung von Wohnungslosen, Menschenrechtsbildung in Kitas und Beschwerdemöglichkeiten bei Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland. Wohnungslose Menschen in Deutschland müssen immer länger in Unterkünften leben, die eigentlich nur für eine kurze Unterbringungszeit gedacht und oft nur minimal ausgestattet sind
Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf für ein verbindliches Menschenrechtsabkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte
Im Juni 2014 beschloss der UN-Menschenrechtsrat die Einrichtung der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Sonstigen Unternehmen (OEIGWG). Mandat der Arbeitsgruppe ist es, ein internationales rechtsverbindliches Instrument zur Regelung der Aktivitäten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Bereich der Menschenrechte auszuarbeiten. Vom 14. bis 18. Oktober 2019 kam die OEIGWG zur 5. Verhandlungsrunde zusammen. Diskussionsgrundlage war der überarbeitete Entwurf (Revised Draft) des ecuadorianischen Vorsitzes.
Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3.12. fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte mehr Barrierefreiheit in Arztpraxen. "Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maß auf medizinische Unterstützung angewiesen, können sie aber oft nicht in Anspruch nehmen, weil Arztpraxen nicht barrierefrei sind", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Wie kann Bildung zu einer Gesellschaft beitragen, die die Würde und Rechte von Menschen mit Fluchtgeschichte anerkennt? Wie können Menschenrechte eine Gesprächskultur stärken, die offenen Meinungsaustausch fördert und gleichzeitig vor diskriminierenden Äußerungen schützt? Wie kann struktureller und institutioneller Rassismus thematisiert und adressiert werden? Die neue Publikation "Maßstab Menschenrechte – Bildungspraxis zu den Themen Flucht, Asyl und rassistische Diskriminierung" bietet mögliche Antworten auf diese Fragen.
Lesung und Diskussion mit Heike Kleffner, Matthias Meisner, Jost Müller-Neuhof und Kristin Pietrzyk am 12.11.19 in der Institutsbibliothek
Heike Kleffner und Matthias Meisner, Herausgeber_innen des kürzlich erschienenen Sammelbandes "Extreme Sicherheit: Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz", warnen vor den Gefahren, die von rechtsextremen Richter_innen und Staatsanwält_innen für den Rechtsstaat in Deutschland ausgehen. Ihre Befürchtungen legten sie bei einer gemeinsamen Lesung und Diskussion am 12. November dar, an der auch die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk aus Jena und Jost Müller-Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent beim Berliner "Tagesspiegel" mitwirkten.
Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention müssen uneingeschränkt ins Grundgesetz aufgenommen werden
Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, den Rechten von Kindern zu mehr Durchsetzungskraft zu verhelfen – auch im Grundgesetz. "Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz darf nicht halbherzig erfolgen", erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. "Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention müssen uneingeschränkt ins Grundgesetz aufgenommen werden. Auch beim Beteiligungsrecht gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Denn das Grundprinzip der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls ist untrennbar mit dem Recht des Kindes auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung verbunden", so Kittel weiter.
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