Im Fokus

Bericht zur Menschenrechtssituation in Deutschland

Am 1. Dezember 2020 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen fünften Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.

Der fünfte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.

Thema des Berichts: Junge Menschen mit Behinderungen - Anerkannte Berufsausbildung statt Sonderwege

Junge Menschen mit Behinderungen sollten – wie alle Jugendlichen – nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf zu beginnen. Tatsächlich absolvieren sie ihre Berufsausbildung aber mehrheitlich in „Sonderformen“, mit der Folge, dass die Jugendlichen nach einer solchen Ausbildung nicht den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt schaffen. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Staat, auf diese Situation zu reagieren und einen diskriminierungsfreien Zugang zu beruflicher Bildung für alle Menschen zu gewährleisten.

Thema des Berichts: Abschiebung und Krankheit - Perspektiven aus der Praxis und menschenrechtliche Verpflichtungen

Erkrankte Menschen dürfen in Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand gravierend verschlechtert oder gar ihr Leben gefährdet ist. Eine solche Erkrankung nachzuweisen, ist in erster Linie Aufgabe der betroffenen Personen – eine Pflicht, der diese in vielen Fällen nicht nachkommen können: wegen beschleunigter Asylverfahren, mangelnden Zugangs zu Informationen, Sprachmittlung und Fachärzt*innen sowie wegen bürokratischer oder finanzieller Hürden. Umso wichtiger ist es, dass auch der Staat gründlich prüft, ob ein sogenanntes krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vorliegt.

Über den Bericht

Seit Dezember 2016 legt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG (Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte, vom 16. Juli 2015) jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Er wird als Langfassung sowie als Kurzfassung (Deutsch/Englisch/Leichte Sprache) anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht.

Die Publikationen

Ansprechpartner*in

Dr. Claudia Engelmann

Stellvertretende Abteilungsleitung

Telefon: 030 259 359 - 471

E-Mail: engelmann(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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