Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Datensammlung als staatliche Aufgabe

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland geltendes Recht. Die deutsche Behindertenpolitik ist damit an den Rechten der UN-BRK auszurichten und darf ihren Grundsätzen nicht zuwiderlaufen. Eine menschenrechtsbasierte Behindertenpolitik zu betreiben kann aber nur gelingen, wenn ausreichend Wissen über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen vorhanden ist. Gemäß Artikel 31 UN-Behindertenrechtskonvention sind staatliche Stellen verpflichtet, Informationen und Statistiken zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu sammeln und sie zur Ausarbeitung politischer Konzepte zu nutzen.

Was sind Menschenrechtsindikatoren und welchem Zweck dienen sie?

Auf Artikel 31 Bezug nehmend haben die Vereinten Nationen Deutschland im Jahr 2015 aufgefordert, „systematisch nach Geschlecht, Alter und Behinderung aufgeschlüsselte Daten in allen Bereichen zu sammeln und menschenrechtliche Indikatoren zu entwickeln, um Informationen über die Umsetzung des Übereinkommens und die Beseitigung von Barrieren bereitzustellen.“

Menschenrechtliche Indikatoren sind solche Daten, die sich eng an den einzelnen Artikeln der Behindertenrechtskonvention und ihren Verpflichtungen orientieren und über den Stand derer Umsetzung Auskunft geben. Die Daten können zur Bewertung und Evaluierung staatlicher Maßnahmen zum Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen herangezogen werden. Dabei sollten die Daten nach Geschlecht, Alter, Migrationsgeschichte und Art der Beeinträchtigung aufgeschlüsselt werden. So können Benachteiligungen bestimmter Gruppen sichtbar gemacht werden. Außerdem sollten die Daten wiederkehrend erhoben werden, um Veränderungen über die Zeit feststellen zu können.

Menschenrechtliche Datenerhebung dient im Allgemeinen folgenden Zwecken:

  • über den Fortschritt der Verwirklichung der Rechte Auskunft zu geben;
  • die Wirkung von Politik abzuschätzen und eine Grundlage für zukünftige politische Planung darzustellen, etwa im Rahmen der Erstellung von Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Was sind Empfehlungen der Monitoring-Stelle im Bereich der Datensammlung?

Die Monitoring-Stelle setzt sich dafür ein, dass Bund und Länder:

  • sich in der Erschließung von Daten engagieren, die als Menschenrechtsindikatoren zur Messung der Umsetzung der UN-BRK genutzt werden können;
  • regelmäßig aussagekräftige und an den Rechten der UN-BRK ausgerichtete Teilhabeberichte veröffentlichen und dafür – wo dies nicht vorhanden ist – eine entsprechende gesetzliche Grundlage in den Behindertengleichstellungsgesetzen schaffen;
  • die Teilhabeberichterstattung mit der Erstellung von Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-BRK verknüpfen, indem sie die empirischen Erkenntnisse als Ausgangspunkt für die politischen Maßnahmenplanung nutzen;
  • Forschungsvorhaben in unterschiedlichen Ressorts durchführen, um mehr Erkenntisse zu den Bedingungen einer verbesserten Rechtsgewährleistung zu gewinnen.

Artikel 31 UN-BRK - Statistik und Datensammlung

Artikel 31 UN-BRK

„(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Sammlung geeigneter Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, die ihnen ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens auszuarbeiten und umzusetzen. Das Verfahren zur Sammlung und Aufbewahrung dieser Informationen muss

a) mit den gesetzlichen Schutzvorschriften, einschließlich der Rechtsvorschriften über den Datenschutz, zur Sicherung der Vertraulichkeit und der Achtung der Privatsphäre von Menschen mit Behinderungen im Einklang stehen;

b) mit den international anerkannten Normen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und den ethischen Grundsätzen für die Sammlung und Nutzung statistischer Daten im Einklang stehen.

(2) Die im Einklang mit diesem Artikel gesammelten Informationen werden, soweit angebracht, aufgeschlüsselt und dazu verwendet, die Umsetzung der Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen durch die Vertragsstaaten zu beurteilen und die Hindernisse, denen sich Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Rechte gegenübersehen, zu ermitteln und anzugehen.

(3) Die Vertragsstaaten übernehmen die Verantwortung für die Verbreitung dieser Statistiken und sorgen dafür, dass sie für Menschen mit Behinderungen und andere zugänglich sind.“

Empfehlung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an Deutschland

„Statistik und Datensammlung (Artikel 31)

57. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass die Indikatoren, die für die Sammlung von Daten zu Menschen mit Behinderungen verwendet werden, nicht auf einem Menschenrechtsansatz beruhen und nicht zeigen, inwieweit Barrieren beseitigt werden.

58. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, systematisch nach Geschlecht, Alter und Behinderung aufgeschlüsselte Daten in allen Bereichen zu sammeln und menschenrechtliche Indikatoren zu entwickeln, um Informationen über die Umsetzung des Übereinkommens und die Beseitigung von Barrieren bereitzustellen.“

Projekt „Bridging the Gap“: Menschenrechtsindikatoren zur Umsetzung der UN-BRK

Auf der Website des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) sind Menschenrechtsindikatoren zu jedem Artikel der UN-BRK zu finden.

Menschenrechtsindikatoren zu Artikel 19 UN-BRK der Europäischen Grundrechteagentur (FRA)

Die FRA entwickelte im Jahr 2015 Menschenrechtsindikatoren, um die Umsetzung von Artikel 19 UN-BRK zu messen.

Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen

Das Bundeskabinett hat im März 2021 den dritten Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen verabschiedet. Der Bericht führt die Untersuchungen der ersten beiden Teilhabeberichte von 2013 und 2017 fort und beschreibt Entwicklungen der Teilhabe im Zeitraum von 2009 bis 2018. Dazu wurden Daten unterschiedlicher Quellen ausgewertet.

Der nächste Teilhabebericht wird innerhalb der nächsten Legislaturperiode erscheinen.

BMAS: Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Britta Schlegel

Leitung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Telefon: 030 259 359 - 450

E-Mail: schlegel(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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