Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Berlin

Die Monitoring-Stelle UN-BRK ist seit 2012 im Rahmen des zuwendungsfinanzierten Projektes „Monitoring-Stelle Berlin“ vom Land Berlin mit der Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Berlin beauftragt.

Ein Schwerpunkt des Projektes liegt in der rechtswissenschaftlichen Beratung in Bezug auf die Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) und der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK.

Darüber hinaus berät das Projekt bei der Umsetzung und Fortschreibung des Berliner Maßnahmenplans 2020–2025, der Teilhabeberichterstattung und politischen Konzepten wie dem inklusiven Berliner Mobilitätskonzept.

Außerdem befasst sich das Projekt mit den Themenfeldern inklusive Schulbildung, Übergang Schule – Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung sowie mit der Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen.

Im Projektteil „Partizipation“ wurden die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen mit politischer Partizipation auf der Berliner Landes- und Bezirksebene untersucht.

Projektabschnitt 2023

In der zwölften Phase des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ wird die rechtswissenschaftliche Beratung bei der Umsetzung der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK fortgeführt. Daneben berät das Projekt bei spezifischen Umsetzungsfragen des neugefassten Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG).

Außerdem begleitet das Projekt die Umsetzung und Fortschreibung des Berliner Maßnahmenplans 2020—2025 sowie die Teilhabeberichterstattung.

Darüber hinaus berät das Projekt zu den Themenfeldern inklusive Schulbildung, Übergang Schule – Ausbildung sowie Arbeit und Beschäftigung.

Weitere Schwerpunkte bilden die Beratung im Hinblick auf die Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und bei der Erstellung eines inklusiven Berliner Mobilitätskonzepts.

Projektabschnitt 2022

In der elften Phase des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ wurde die rechtswissenschaftliche Beratung bei der Umsetzung der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK fortgeführt. Daneben beriet das Projekt zu spezifischen Umsetzungsfragen des neugefassten Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG).

Außerdem begleitete das Projekt die Umsetzung des Berliner Maßnahmenplans 2020–2025 und beriet bei der Teilhabeberichterstattung. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Beratung im Hinblick auf die Erstellung eines inklusiven Berliner Mobilitätskonzepts.

Im Projektteil „Partizipation“ stand die Umsetzungsbegleitung der Empfehlungen aus dem Bericht „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin“ im Vordergrund. Der Fokus lag hier im Bereich Partizipation auf der Berliner Bezirksebene.

Projektabschnitt 2021

In der zehnten Phase des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ wurde die rechtswissenschaftliche Beratung in Bezug auf das „Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ sowie die Umsetzung der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK fortgeführt. Im Zentrum stand dabei das parlamentarische Verfahren zur Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG).

Außerdem begleitete das Projekt die Umsetzung des Berliner Maßnahmenplans „Berlin inklusiv“ sowie die Teilhabeberichterstattung.

In dem Projektteil Partizipation wurde der Austausch mit Akteur*innen der Berliner Behindertenpolitik auf Landes- und Bezirksebene fortgesetzt. Im Fokus stand dabei die Befragung der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie der Berliner Verwaltung. Im Rahmen der im Dezember 2021 durchgeführten Abschlussveranstaltung wurden die im Projektteil Partizipation erlangten Ergebnisse und Erkenntnisse vorgestellt.

Projektabschnitt 2020

In der neunten Phase des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ wurde die rechtswissenschaftliche Beratung in Bezug auf das „Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ sowie die Umsetzung der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK fortgeführt. Im Zentrum stand dabei das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG).

Ebenfalls fortgesetzt wurde die Beratung bei der Erstellung des Maßnahmenplans 2020–2025 zur Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin sowie bei der Erstellung des Berliner Behindertenberichtes 2019.

Außerdem fand im neuen Projektteil Partizipation eine Bestandsaufnahme mittels Fragebögen und Interviews mit Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache statt. Dies diente der Bedarfsermittlung im Hinblick auf die partizipative Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin.

Projektabschnitt 2019

Auch im Jahr 2019 hat das Projekt „Monitoring-Stelle Berlin“ den Senat bezüglich des „Artikelgesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ sowie bei der Umsetzung der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK rechtswissenschaftlich beraten. In diesem Zusammenhang wurde vor allem das Verfahren zur Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) begleitet.

Außerdem ist in dieser achten Projekt-Phase die Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin sowie die Erstellung des Berliner Behindertenberichtes 2019 durch beratende Tätigkeit unterstützt worden.

Projektabschnitt 2018

In der siebten Projekt-Phase hat das Projekt „Monitoring-Stelle Berlin“ im Jahr 2018 den Senat bei der Erstellung eines ressortübergreifenden Konzeptes zur Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien (BPL) beraten sowie die Umsetzung der BPL unabhängig begleitet.

Des Weiteren hat die Monitoring-Stelle das Land Berlin bei der Erstellung des „Artikelgesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ beraten und in diesem Zusammenhang auf die Umsetzung der Ergebnisse der Normenprüfung hingewirkt. Einen Schwerpunkt stellte dabei das formelle Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) dar, welches durch die Monitoring-Stelle begleitet wurde.

Projektabschnitt 2017

Schwerpunkte

Im Jahr 2017 hat sich die Monitoring-Stelle dem Thema „Selbstbestimmte Mobilität“ gewidmet. Besondere Berücksichtigung haben dabei die Aspekte „Anforderungen an Zugänglichkeit“ und das Recht auf Mobilität (Artikel 9 und 20 UN-BRK) bekommen. Der Bericht „Selbstbestimmt unterwegs in Berlin? Mobilität von Menschen mit Behinderungen aus menschenrechtlicher Perspektive“ wurde 2018 veröffentlicht.

Darüber hinaus hat die Monitoring-Stelle auch 2017 ihre Beratungstätigkeit bezüglich des Entwurfes eines Artikelgesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin fortgesetzt. Die Monitoring-Stelle hat dazu unter anderem eine Fachveranstaltung organisiert und durchgeführt, auf der ein Entwurf des neuen Landesgleichberechtigungsgesetzes vorgestellt und vor dem Hintergrund der Verpflichtungen aus der UN-BRK kritisch gewürdigt wurde.

 

Pressemitteilung (28.03.2018): Selbstbestimmte Mobilität ist in Berlin noch nicht selbstverständlich

Berlin. Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Berichts „Selbstbestimmt unterwegs in Berlin? Mobilität von Menschen mit Behinderungen aus menschenrechtlicher Perspektive“ erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Selbstbestimmt mobil zu sein ist für Menschen mit Behinderung von zentraler Bedeutung, denn Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe.

Berlin hat seit der Verleihung des Access City Award 2013 wichtige Fortschritte bei der Barrierefreiheit gemacht. Der derzeit im Abgeordnetenhaus diskutierte Entwurf des Mobilitätsgesetzes zielt darauf ab, die selbstbestimmte Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin zu gewährleisten.

Diese Aufgabe ist jedoch komplex und von vielen Faktoren abhängig. Um eine barrierefreie Reisekette von der Wohnungstür bis zum Zielort zu ermöglichen, ist daher eine optimale Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums, des öffentlichen Verkehrs, des Individualverkehrs sowie besonderer Beförderungsdienste dringend erforderlich.

Bislang fehlt ein umfassendes Konzept zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen, das Barrierefreiheit auf allen Ebenen der Mobilitätsplanung verankert. Ein solches Konzept sollte klare Ziele und Zeitvorgaben für alle Sektoren der Verkehrsinfrastruktur formulieren und entsprechende Ressourcen zuweisen. Vor diesem Hintergrund ist das vom Senat angekündigte ‚Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung‘ zu begrüßen. Das Vorhaben bietet die Chance, alle die Mobilität betreffenden Bereiche aus den verschiedenen Perspektiven von Menschen mit Behinderungen systematisch zu durchdenken und künftige Vorhaben stärker an deren Bedürfnissen auszurichten.

Weiteren Handlungsbedarf sehen wir in folgenden Bereichen:

Ein zentrales Problem sind Störungen, beispielsweise defekte Aufzüge. Werden im Störungsfall keine Ersatzlösungen bereitgestellt, bleibt die U-Bahn-Station für einen Menschen im Rollstuhl unerreichbar. Für diese Fälle müssen ‚angemessene Vorkehrungen‘ getroffen und im Nahverkehrsplan vorgeschrieben werden.

Viele Barrieren entstehen durch unterschiedliche Zuständigkeiten sowie Abstimmungs- und Umsetzungsprobleme. So ist beispielsweise für die Barrierefreiheit der Busse die BVG zuständig, für die Vorgaben zur Barrierefreiheit der Bushaltestellen das Land Berlin und für die Umsetzung, etwa von Baumaßnahmen, die Bezirke. Hier ist es wichtig, dass die Politik nicht nur die einzelnen Verkehrs- oder Infrastrukturkomponenten in den Blick nimmt, sondern auch ihr Zusammenwirken.

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass die Bezirke, die von der Landesregierung mit dem barrierefreien Umbau von Kreuzungen und Gehwegen beauftragt und dafür finanziell gefördert werden, faktisch nicht hinreichend in der Lage sind, die Pläne umzusetzen. Es fehlt schlicht an einer angemessenen Personalausstattung der Straßen- und Tiefbauämter, aber auch der Ordnungsämter.

Ein letzter Punkt: Die Landesebene sollte klar definieren, was Barrierefreiheit ist beziehungsweise nicht ist. Unterschiedliche Standards öffentlicher und privater Anbieter gehen zu Lasten der Menschen mit Behinderungen.“

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention betreibt die unabhängige Umsetzungsbegleitung in Berlin seit 2012 als Projekt unter dem Titel „Monitoring Stelle Berlin“ und wird dafür von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland – und damit auch für die Länder – rechtsverbindlich.

Projektabschnitt 2016

Schwerpunkte

2016 hat die Monitoring-Stelle UN-BRK den Bericht „Wohnen und Leben in der Gemeinschaft: Ein unerfüllter Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin?“ verfasst. Thema des Berichts war die Umsetzung des Rechts auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK) in Berlin unter dem Aspekt „Selbstbestimmtes Wohnen“.

Des Weiteren hat die Monitoring-Stelle 2016 in einer Expertise das Berliner Baurecht in einem länderübergreifenden Vergleich untersucht sowie ein Konzept zur Überarbeitung und Erweiterung des Fortbildungsangebotes für Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung erstellt.

Im Rahmen der Normenprüfung wurden auch in diesem Jahr die Beratungstätigkeiten zum Entwurf eines Artikelgesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin fortgesetzt.

Pressemitteilung (16.09.2016): Berlin-Wahl am 18.09. - Berliner Politik muss die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranbringen

Berlin. Anlässlich der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2016 fordert die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte das neue Berliner Abgeordnetenhaus sowie den neuen Senat auf, die Rechte von Menschen mit Behinderungen politisch höher zu gewichten als das bislang der Fall war.

„Wesentliche Reformvorhaben sind in der auslaufenden Legislaturperiode nicht abgeschlossen worden, zum Beispiel die Verabschiedung eines Artikelgesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Als zentrales Vorhaben müsse die neue Landesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Bereichen, etwa dem Landesgleichberechtigungsgesetz, endlich an die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention anpassen und weiterentwickeln. Auch andere Bundesländer stünden vor der Herausforderung, dafür zu sorgen, dass Inklusion in viele Fachgesetze aufgenommen werde. „Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen darf auf Länderebene nicht länger stiefmütterlich behandelt werden“, so Aichele weiter.

In ihrem Bericht „Die Zehn Behindertenpolitischen Leitlinien: Wo steht Berlin in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention?“ formulierte die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts bereits im Dezember 2015 Empfehlungen, wie die Berliner Politik und Verwaltung für mehr Inklusion sorgen könnten. Im Rahmen des von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales finanzierten Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ begleitet die Stelle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin.

Projektabschnitt 2015

Auch 2015 hat die Monitoring-Stelle ihre Umsetzungsbegleitung fortgeführt. Im Mittelpunkt standen in diesem Jahr die Beratung zum Entwurf eines Artikelgesetzes sowie eine Untersuchung zur Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien.

Aufbauend auf den Ergebnissen der durch die Monitoring-Stelle durchgeführten Normprüfung hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ein Artikelgesetz entworfen. Mit diesem soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vorangetrieben werden. Ein zentraler Bestandteil des Artikelgesetzes ist die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes.

Des Weiteren hat die Monitoring-Stelle 2015 die Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien evaluiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen die umsetzungsbezogenen Strukturen einschließlich Verfahren der Partizipation, der Bewusstseinsstand in der Berliner Verwaltung sowie das Themenfeld „Arbeit und berufliche Orientierung“.

Projektabschnitt 2014

Schwerpunkte

2014 setzte die Monitoring-Stelle die Umsetzungsbegleitung fort. Sie führte Erörterungsrunden mit den für die geprüften Rechtsgebiete jeweils zuständigen Senatsverwaltungen durch. Dabei wurden die von der Monitoring-Stelle erarbeiteten Änderungsbedarfe den Senatsverwaltungen im Einzelnen vorgestellt und diskutiert. Die Vorlagen zu einzelnen Terminen werden in Form von Diskussionspapieren veröffentlicht. Darüber hinaus wurde die Normenprüfung im Jahr 2014 auf weitere Regelungsgegenstände ausgeweitet.

Im Rahmen einer von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführten Anhörung zum 3. Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin hat die Monitoring-Stelle, neben der Teilnahme an der Anhörung selbst, nachfolgende schriftliche Stellungnahme eingereicht. Die Monitoring-Stelle macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass der Entwurf zur Änderung der Berliner Bauordnung vom 14. Juli 2014 in keiner Weise geeignet ist, die verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen oder die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung baulicher Barrierefreiheit in Berlin zu verbessern. Zudem werden konkrete Formulierungsvorschläge im Einklang mit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention unterbreitet.

Meldung (30.10.2014): Monitoring-Stelle fordert Verbesserung der Barrierefreiheit im Berliner Bauordnungsrecht

Im Rahmen einer von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführten Anhörung zum 3. Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention an der mündlichen Anhörung teilgenommen und eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Die Monitoring-Stelle macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass der Entwurf zur Änderung der Berliner Bauordnung vom 14. Juli 2014 in keiner Weise geeignet ist, die verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung baulicher Barrierefreiheit in Berlin zu verbessern. Der Gesetzesentwurf führt in wesentlichen Punkten zu Rückschritten und bewirkt ein strukturelles Umsetzungsdefizit. Die Monitoring-Stelle begründet in der Stellungnahme konkrete Formulierungsvorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Berliner Bauordnung im Einklang mit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Monitoring-Stelle ist im Rahmen des Projektes „Monitoring-Stelle Berlin“ vom Land Berlin mit der Normenprüfung ausgewählter Gebiete des Berliner Landesrechts am Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt. In diesem Zusammenhang hat die Monitoring-Stelle unter anderem die derzeitig gültige Berliner Bauordnung geprüft und Vorschläge zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bauordnungsrecht vorgelegt. Die Monitoring-Stelle bedauert, dass die Ergebnisse, die im Vorfeld mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erörtert wurden, keinen Eingang in den aktuellen Gesetzesentwurf gefunden haben.

An der mündlichen Anhörung am 2. Oktober 2014 nahm neben dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Behindertenverbände auch Daniel Scherr, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, teil und trug den Standpunkt der Monitoring-Stelle zu dem aktuellen Gesetzesentwurf vor. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Anschluss an den Termin angekündigt, die in der mündlichen Anhörung und den schriftlichen Stellungnahmen vorgebrachten Positionen und Argumente zu bedenken und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Meldung (28.05.2014): 15 Jahre Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz - Monitoring-Stelle lud zu Fachtag über die Novellierung

Am 21. Mai lud die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zu einem Fachtag zum Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) ein. Die Veranstaltung fand statt unter dem Titel „15 Jahre Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz - Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“. Sie bot Gelegenheit, den Blick zurück auf das bestehende LGBG und den Blick nach vorne auf die anstehende Überarbeitung des Gesetzes zu richten.

Inhaltliche Grundlage war ein von der Monitoring-Stelle erstelltes Diskussionspapier zum LGBG, in dem gesetzgeberische Handlungsbedarfe zur Novellierung des Gesetzes aufgezeigt werden.

Bestehendes Recht auf Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüfen

Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, betonte in seinem Grußwort die praktische Bedeutung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dazu gehöre auch eine Normenprüfung bestehender Gesetze, also die Überprüfung von bestehendem Recht auf Vereinbarkeit mit der UN-BRK, sowie dessen qualitativ bessere Ausgestaltung, die den menschenrechtlichen Anforderungen, wie dem Rechteansatz, aber auch den menschenrechtlichen Prinzipien wie Inklusion und Partizipation, besser Rechnung trägt. Eine erfolgreiche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hänge von der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Hier bestehe in Bezug auf die Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern erkennbar großer Handlungsbedarf.

Der Staatssekretär für Soziales in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Dirk Gerstle, hob in seinem Beitrag „15 Jahre Landesgleichberechtigungsgesetz“ auf die historische Bedeutung des Berliner LGBG ab. Berlin habe als erstes Bundesland 1999 ein Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet. Dem folgten alle anderen Länder, auch der Bund. Das Gesetz sei eine echte Errungenschaft in Bezug auf Regelungen hinsichtlich der Berliner Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, dem Verstößebericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, dem Klagerecht der Verbände sowie dem Sonderfahrdienst. Zudem habe das LGBG einen Bewusstseinswandel sowie einen Paradigmenwechsel in Bezug auf Menschen mit Behinderungen bewirkt, so Gerstle.

Änderungsbedarf bei 17 der 18 Vorschriften des LGBG

Anschließend führte Daniel Scherr, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle und Mitautor das Diskussionspapier zum LGBG, in seinem Vortrag  kurz in die Methodik der Normenprüfung ein und präsentierte anschließend deren Ergebnisse zum LGBG. Die erarbeiteten Verbesserungsvorschläge beträfen im Wesentlichen die Bereiche Partizipation, Behinderungsbegriff und Verständnis von Behinderung, Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz, Bewusstseinsbildung, institutionelle Strukturen. Bei 17 der 18 Vorschriften des LGBG seien Änderungsbedarfe festgestellt worden; die Monitoring-Stelle habe zirka 55 Änderungsvorschläge unterbreitet.

An der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Dorothee Winden, nahmen außer Valentin Aichele noch Jürgen Schneider, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, Martina Schnellrath, Abteilungsleiterin Soziales der Senatsverwaltung für Gesund und Soziales, sowie Rechtsanwalt Martin Theben teil. Die Podiumsteilnehmenden erinnerten an den Entstehungsprozess des LGBG vor über 15 Jahren. Für die Novellierung des Gesetzes sei es im weiteren Prozess besonders wichtig, Menschen mit Behinderungen sowie Vereine und Verbände von und für Menschen mit Behinderungen aktiv miteinzubeziehen. Aber auch nach der Verabschiedung eines neuen LGBG sei es wichtig, Menschen mit Behinderungen an Prozessen der Verwaltung und des Parlamentes zu beteiligen. Dies kann zum Beispiel über die "Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung" bei den Senatsverwaltungen, den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen und über noch nicht näher erarbeitete Partizipationsformen gelingen. Gleichzeitig müsse auf Seiten der Verwaltung Bewusstseinsbildung in Form von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschehen. Die Diskutierenden hoben auch die Bedeutung von Angemessenen Vorkehrungen hervor, also der Reduktion von Barrieren im Einzelfall.

In der anschließenden Diskussion zeigte das Publikum vor allem Interesse an den Themen Verbandsklagerecht, Leichte Sprache, Landesbehindertenbeirat, barrierefreies Gesundheitswesen sowie Gebärdensprachdolmetschen. Anschließend fand ein Empfang statt, bei dem sich alle Anwesenden austauschen konnten.

Der Fachtag fand im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zuwendungsfinanzierten Projektes „Monitoring-Stelle Berlin“ statt.

(V. Aichele, L. Palleit)

Projektabschnitt 2013

Schwerpunkte

2013 hat die Monitoring-Stelle die Normenprüfung von 12 Regelungsmaterien des Berliner Landesrechts durchgeführt und eine Kurzdarstellung der „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ veröffentlicht. Zum einen befasst sich die Prüfung auf Ebene der Vereinbarkeit von Gesetzesnormen – in Gestalt einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle – mit der Einhaltung der Konvention. Zum anderen steht auf Ebene der Gesetzesgestaltung die staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention im Mittelpunkt der Prüfung. In Bezug auf alle 12 aktuellen Prüfgegenstände hat die Monitoring-Stelle gesetzgeberischen Änderungsbedarf festgestellt.

Meldung (02.12.2013): Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Die „Monitoring-Stelle zur UN-BRK“ stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat auf einem Fachtag am 28. November 2013 im Berliner Abgeordnetenhaus das Arbeitsprogramm, die Methodik und die Herausforderungen für die „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ vorgestellt. Die Expertise wird im Rahmen des Projektes „Monitoring-Stelle Berlin“ erstellt, das aus Zuwendungsmitteln des Landes Berlin finanziert wird. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte führt das Projekt durch.

Der Staatssekretär für Soziales des Landes Berlin, Dirk Gerstle, hob zu Beginn der Veranstaltung  im Berliner Abgeordnetenhaus hervor, dass seine Verwaltung den notwendigen Prozess zur Erörterung der Ergebnisse der Normprüfung intensiv begleiten werde.

„Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt eine Prüfung, ob gesetzlicher Handlungsbedarf besteht“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in seiner Einführung. Lange hätten Bund und auch einzelne Länder auf dem Standpunkt gestanden, das deutsche Recht sei bereits mit der Konvention konform und eine Normenprüfung sei für alle Zeit entbehrlich. „Die Entwicklungen in den letzten vier Jahren, etwa im Schulrecht, zeigen, dass diese Auffassung als überholt gelten muss“, so Aichele. Das zeige außerdem die hier vorgestellte Expertise, die sich intensiv mit dem Zustand des Berliner Rechts befasse.

Berlin lasse als erstes Bundesland auf der Grundlage einer Senatsentscheidung diese Prüfung durch die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention als die dazu berufene Instanz gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Konvention vornehmen. „Damit hat das Land Berlin die Gelegenheit, in einem für die Umsetzung ganz wichtigen Handlungsfeld zum Vorreiter zu werden“, erklärte Daniel Scherr, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin".

„Die Normenprüfung ist zwar ein wichtiges Vorhaben, sie ist aber lediglich ein Baustein der Umsetzung und enthebt Berlin nicht von den bestehenden Verpflichtungen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon jetzt praktisch zu gewährleisten – und hier gibt es bekanntlich noch vieles zu tun“, betonte Aichele.

Der Fachtag hatte das Ziel, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft in Berlin die Grundzüge und den Aufbau der Expertise vorzustellen. Rund 50 Expertinnen und Experten diskutierten über die Herausforderungen einer Normenprüfung und den aktuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Die Expertise: Das Konzept der Normenprüfung

Im Mittelpunkt der Expertise steht das Konzept der Normenprüfung. Im Zuge dieser Prüfung wird das Berliner Landesrecht daraufhin untersucht, ob gemessen am Maßstab der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar und erforderlich ist.

Das Projekt „Monitoring-Stelle Berlin“ hat zunächst die ersten beiden Ebenen – echte Normenkonflikte und staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention – in Bezug auf 12 ausgewählte Gesetze und Verordnungen geprüft. Die ausgewählten Prüfmaterien fallen in ein breites Spektrum unterschiedlicher Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen.

Es handelt sich um folgende Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen:

Schulgesetz für Berlin (SchulG), Lehrerbildungsgesetz (LBiG), Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), Schulkommunikationsverordnung (SchulKommV), Landeswahlgesetz (LWG), Landeswahlordnung (LWO), Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO), Bauordnung für Berlin (BauO), Gaststättenverordnung (GastV), Personennahverkehrsgesetz (ÖPNV-Gesetz), Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Das Projekt kam zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf alle Regelungsmaterien, bei denen die Prüfung vorgenommen werden konnte, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Projektabschnitt 2012

2012 hat die Monitoring-Stelle zunächst eine erste Bestandsaufnahme zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin auf den Ebenen Recht, Strukturen und Bewusstseinsstand erstellt. Zu diesem Zweck wurden Informationen von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden sowie aus der Verwaltung und von dem Berliner Landes- und den Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingeholt. Die Ergebnisse wurden in Form eines grundlegenden Empfehlungskatalogs zusammengefasst, der Anfang 2013 in der Staatssekretärskonferenz der Berliner Senatsverwaltungen präsentiert und diskutiert wurde.

Publikationen zu diesem Thema

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Portrait von Ezri Aydinlik. Sie trägt das lange Haar offen und einen dunklen Blazer mit einem dunklen Oberteil darunter.
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