Das Deutsche Institut für Menschenrechte vergibt einen Werkvertrag für eine Desktopstudie zu Barrieren beim Zugang zum Recht in Deutschland für Menschen in Armut.Das Deutsche Institut für Menschenrechte vergibt einen Werkvertrag für eine Desktopstudie zu Barrieren beim Zugang zum Recht in Deutschland für Menschen in Armut.
Kontext
Das Recht auf wirksamen Zugang zum Recht ist in regionalen und internationalen Menschenrechtsverträgen verankert und stellt sicher, dass alle Menschen Menschenrechtsverletzungen rügen können und effektiv und diskriminierungsfrei zu ihrem Recht kommen. Die Menschenrechtsverträge konkretisieren hierfür materielle, prozessuale und institutionelle Voraussetzungen. Aus der Beratungspraxis, den Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien und der rechtsempirischen Forschung ist jedoch bekannt, dass benachteiligte gesellschaftliche Gruppen höhere Hürden beim Zugang zum Recht überwinden müssen. Das Werk dient als empirische Grundlage für die institutsinterne Strategie, und als Ausgangspunkt für die Entwicklung rechtspolitischer Forderungen.
Werkleistung
- Prägnantes und komprimiertes Analysepapier auf Deutsch (als docx), ca. 20-30 Seiten
- Bibliographie (in Citavi 6 oder Citavi-kompatibel) nach Zitierrichtlinien des Instituts
- Abschließende Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in kleinem Kreis am Institut (90 Minuten, entweder in Berlin oder online)
Leistungsbeschreibung
Die Zugangsbarrieren zum Recht für von Armut betroffene Menschen sind aus Forschung und Praxis hinlänglich bekannt. Sie nutzen den Rechtsweg seltener als andere Gruppen, u.a. weil armutsbedingte Stigmatisierung, Scham und Rückzug, mangelnde finanzielle und zeitliche Ressourcen, geringeres soziales Kapital, ein schlechterer Gesundheitszustand und andere Folgen struktureller Diskriminierung die Rechtskenntnis, das Rechtsbewusstsein und die Rechtsmobilisierung beeinträchtigen. Betroffene berichten, dass Verfahren zu lange dauern, der Zugang zu Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe schwierig ist und das Vertrauen in das Rechtssystem und die Justiz fehlt. Das Forschungsvorhaben soll den Wissensstand systematisieren und, darauf aufbauend, Handlungsmöglichkeiten und Lösungsansätze identifizieren.
Das Analysepapier gliedert sich folglich in zwei Teile. Der erste Teil soll nicht mehr als ein Drittel des Papiers umfassen. Der Fokus liegt auf den möglichen Handlungsoptionen.
- Der erste Teil fasst knapp die rechtlichen und tatsächlichen Hürden, die den Zugang zum Recht für Menschen in Armut in Deutschland erschweren, anhand der deutsch- und englischsprachigen rechtsempirischen Literatur zusammen. Dabei sollen auch mögliche Forschungslücken für den deutschen Kontext aufgezeigt werden.
- Der zweite Teil identifiziert vorgeschlagene Handlungsmöglichkeiten und Lösungsansätze, um den im ersten Teil identifizierten Barrieren zu begegnen. Soweit Daten, auch aus anderen Rechtsordnungen, vorliegen, soll dies um eine grobe Einschätzung der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen ergänzt werden. Insbesondere sollte auch erörtert werden, welchen Mehrwert kollektive Klagemöglichkeiten für die Verbesserung des Zugangs zum Recht für Menschen in Armut haben könnten, wie sie z.B. das Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden ermöglicht.
Die thematische Schwerpunktsetzung findet im engen Austausch mit der Auftraggeberin statt.
Zuschlagsvoraussetzungen
Sie haben ein Studium der Sozialwissenschaften oder Rechtswissenschaften (oder vergleichbar) abgeschlossen und haben wissenschaftliche und/oder praktische Erfahrungen in dem Themenfeld Zugang zum Recht für marginalisierte und vulnerabilisierte Gruppen. Idealerweise sind sie mit der rechtssoziologischen Literatur zu den Barrieren für Menschen in Armut im deutschen und/oder internationalen Raum vertraut.
Wir bewerten Ihr inhaltliches Angebot mit 70% und Ihr finanzielles Angebot mit 30%.
Wir streben eine gleichmäßige Repräsentation aller gesellschaftlichen Gruppen in der Arbeit des Instituts an und möchten den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte, Schwarzen Personen / PoC und Menschen mit Behinderungen erhöhen und ermutigen zur Angebotsabgabe.
Fristen
Angebotsfrist: 11.10.2024. Die Entscheidung über den Zuschlag ist für den 14.10.2024 geplant.
Fristen: 1. Entwurf bis 11.11.; 2. Entwurf nach Einarbeitung von Kommentaren bis 25.11.; Finaler Entwurf und Rechnungslegung bis 29.11.2024.
Geschätzte Anzahl benötigter Arbeitstage: ca. 10-15
Kontakt
Bitte schicken Sie Ihr kurzes inhaltliches (methodische Herangehensweise, Zeitplan) und finanzielles Angebot (Tagessatz), Ihren Lebenslauf (ohne Foto) bis zum 11.10.2024 per E-Mail an Lê Phan-Warnke (phan-warnke(at)dimr.de) mit dem Betreff “WV Zugang zum Recht / Armut“. Rückfragen können Sie ebenfalls dort stellen oder telefonisch unter 030 259 359 15.