Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts begrüßt die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Nach Prüfung der Menschenrechtslage in Deutschland (UPR) durch UN-Menschenrechtsrat fordert das Institut Umsetzungsplan für eingegangene Selbstverpflichtungen.
Das Eckpunktepapier zur geplanten Gesetzesänderung sieht mehr Schutz vor häuslicher Gewalt vor – geht aber menschenrechtlich immer noch nicht weit genug.
Ein umfassendes, niedrigschwelliges und diskriminierungsfreies Hilfesystem ist für die Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt von besonderer Bedeutung.
Warum die vollständige Umsetzung von Artikel 59 Istanbul-Konvention für Betroffene häuslicher Gewalt wichtig ist? H. Middelhauve und M. Tanrıverdi im Interview
Das ist das Ergebnis der Studie im Menschenrechtsbericht 23 an den Deutschen Bundestag, den das Deutsche Institut für Menschenrechte am 04.12. vorgestellt hat.
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