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„Wir alle müssen gemeinsam gegen jede Form von Diskriminierung angehen!“

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Die Menschenrechte verbieten Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Daran erinnert der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT) am 17. Mai. Im Interview erläutert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, was sich in Deutschland ändern muss.

„Alle Menschen haben das Recht auf Achtung ihrer Selbstbestimmung, auf Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und auf Freiheit von Gewalt und Zwang. Dies für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Personen (LSBTIQ) sicherzustellen bleibt weiterhin Aufgabe aller Staatsorgane“ sagten Sie vor zwei Jahren. In welchen Punkten muss Deutschland mehr tun?

Beate Rudolf: Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung sind nach wie vor alltägliche Erfahrungen vieler Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, trans, intergeschlechtlich oder queer (LSBTIQ) sind. Wesentlich sind daher: die klare Anerkennung im Grundgesetz, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verboten ist, die Anerkennung der geschlechtlichen Selbstbestimmung auch im Personenstand und ein umfassender Aktionsplan, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen und die Teilhabe von LSBTIQ in allen Lebensbereichen sicherzustellen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen und das Deutsche Institut für Menschenrechte fordern schon lange, dass der Geschlechtseintrag im Personenstand auf Basis der Selbstbestimmung erfolgen soll, und der Koalitionsvertrag sieht dies jetzt auch so vor. Diese Änderung scheint jedoch bei einigen Menschen große Ängste und Ablehnung auszulösen. Was können Sie diesen Menschen sagen?

Beate Rudolf: Ich ermutige alle, sich in die Lage der betroffenen Personen zu versetzen: Trans Personen müssen zur Änderung ihres Geschlechtseintrags zwei Gutachten vorlegen. Damit sagt ihnen der Staat: „Ich nehme Deine Selbstbestimmung nicht ernst.“ - Und zwar die Selbstbestimmung einen „konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit“ betreffend, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat. Vielmehr behandelt der Staat Transgeschlechtlichkeit wie eine krankhafte Störung, denn die Gutachten müssen von Mediziner*innen oder Therapeut*innen erstellt werden. Und schließlich sind diese Gutachten oft sehr belastend, weil intimste Fragen gestellt werden.

Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, trans Menschen so zu behandeln. Bei intergeschlechtlichen Menschen hat die Rechtsordnung – nach langen Kämpfen – anerkannt, dass ihre Selbstidentifikation entscheidend ist. Sie können den Geschlechtseintrag „divers“ wählen, und hierfür genügt eine eidesstattliche Erklärung, wenn eine Untersuchung unzumutbar wäre. Das sollte für trans Menschen auch gelten.

Alle sollten sich klar machen: Die Anerkennung der Selbstbestimmung beim Geschlechtseitrag nimmt niemandem etwas weg, sondern gibt trans Menschen die Freiheit, die alle anderen fraglos haben. Auch die Befürchtung, dass es zu verbreitetem Missbrauch der Regelung kommt, ist unbegründet. Das zeigen die Erfahrungen in anderen Ländern, die bereits seit längerem ein Selbstbestimmungsgesetz haben.

Befragungen zeigen, dass LSBTIQ auch in Deutschland häufig diskriminiert werden oder sogar Gewalt erfahren. Wie kann diese Diskriminierung abgebaut werden, was ist dafür nötig außer der Verankerung des Schutzes vor Diskriminierung im Grundgesetz?

Beate Rudolf: Wir brauchen einen umfassenden Aktionsplan für die gleichen Rechte und gegen Diskriminierung von LSBTIQ. Er muss alle Lebensbereiche umfassen und darauf abzielen, das Bewusstsein für die Menschenrechte von LSBTIQ bei allen zu wecken und zu stärken. Dafür braucht es eine starke Zivilgesellschaft in Stadt und Land, die Bildung und Beratung anbietet und sich gegen Homo- und Transfeindlichkeit engagiert. Das geplante Demokratiefördergesetz muss insoweit sicherstellen, dass diese Akteur*innen dauerhaft arbeiten können. Wichtig sind unabhängige und wirkungsvolle Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene, insbesondere am Arbeitsplatz und in der Schule und anderen Bildungseinrichtungen. Bei der Polizei und in der Justiz brauchen wir flächendeckend sensibilisierte Ansprechpartner*innen für Betroffene von homo- oder transfeindlichen Übergriffen.

Ganz besonders wichtig ist, gegen die Diskriminierung von LSBTIQ frühzeitig, das heißt in Kita und Schule, vorzugehen. Bereits in der Kita begegnen Kinder der Vielfalt von Familienformen; hier ist die Chance, Respekt von klein auf zu lernen. In der Schule sind gerade die Lehrkräfte und Sozialarbeitenden verpflichtet, für lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Kinder und Jugendliche ein angstfreies Umfeld zu schaffen und Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt zu verhindern. Menschenrechtsbildung muss deshalb auf allen Ebenen verwirklicht werden. Deshalb ist es auch wichtig, das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ausdrücklich in das Grundgesetz aufzunehmen.

Der Bundesjustizminister hat angekündigt, in dieser Legislaturperiode das Abstammungsrecht zu reformieren. Inwiefern benachteiligt das derzeitige Abstammungsrecht gleichgeschlechtliche Elternpaare und wie ist die Haltung des Instituts dazu?

Beate Rudolf: Wenn eine Frau in einer heterosexuellen Ehe ein Kind zur Welt bringt, gilt der Ehemann rechtlich automatisch als Vater, bei lesbischen Ehepaaren hingegen gilt die Ehepartnerin nicht als Elternteil. Sie kann das Kind nur adoptieren, um auch rechtlich anerkannte Co-Mutter zu werden. Dieses Verfahren der „Stiefkindadoption“ ist langwierig und belastend. Zudem wird oft übersehen: dieselben Probleme treten auf, wenn der*die nicht gebärende Ehepartner*in keinen Geschlechtseintrag hat oder sich als „divers“ verortet. Diese Ungleichbehandlungen sind diskriminierend und sie verhindern über längere Zeit, dass ein in einer Ehe geborenes Kind ab der Geburt zwei rechtlich anerkannte Elternteile hat. Die rechtliche Anerkennung der Elternschaft dient aber insbesondere dem Kind, etwa weil es ab der Geburt zwei sorgeberechtigte und unterhaltspflichtige Elternteile erhält. Gerade auch aus kinderrechtlicher Perspektive ist also in den von mir genannten Fällen die Gleichbehandlung geboten. Diese sollten in der ersten Phase der angekündigten Änderungen des Abstammungsrechts aufgegriffen werden.

Was möchten Sie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans, intergeschlechtlichen und queeren Personen anlässlich des IDAHOBIT mit auf den Weg geben?

Beate Rudolf: Gerade als Expertin für die Menschenrechte von Frauen ist mir wichtig zu betonen: Die Menschenrechte von Frauen sind die Menschenrechte aller Frauen – auch von lesbischen, bisexuellen, trans, intersexuellen und queeren Frauen. Und der Kampf für gleiche Rechte ist unteilbar: Wir alle müssen gemeinsam gegen jede Form von Diskriminierung angehen!

(I. Scheffer, Mai 2022)

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