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Staatenanhörung zur Umsetzung der bürgerlichen und politischen Rechte in Deutschland

© UN Photo/Violaine Martin

· Meldung

Am 11. und 12. Oktober 2021 steht eine Staatendelegation aus Deutschland dem UN-Menschenrechtsausschuss in Genf Rede und Antwort über die nationale Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt). Fast ein Jahrzehnt ist seit der letzten Überprüfung Deutschlands durch das Vertragsorgan des Zivilpaktes im Herbst 2012 vergangen. Ursprünglich sollte die öffentliche Anhörung bereits 2020 stattfinden, wurde aber aufgrund der Covid 19-Pandemie verschoben. Mit der Wiederaufnahme von Präsenztreffen des Ausschusses wurde sie nun kurzfristig für die Herbstsitzung angesetzt.

Zur Diskussion steht der 7. Staatenbericht Deutschlands, den die Bundesregierung Ende 2019 mit einem Jahr Verspätung fertig gestellt hatte. Das knapp 80-seitige Dokument antwortet auf einen umfangreichen Katalog des Ausschusses mit Fragen etwa zu den Rechten von intersexuellen Menschen sowie von Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland, zu Rüstungsexporten, Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung, des Diskriminierungsschutzes und der Bekämpfung von Hasskriminalität, zum Umgang mit Geflüchteten, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und dem Streikverbot für Beamt_innen.

Ein gutes Dutzend Nichtregierungsorganisationen sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte haben im Vorfeld der Anhörung Eingaben und Parallelberichte eingereicht, um dem Menschenrechtsausschuss zusätzliche Informationen zukommen zu lassen.

Ende Oktober oder Anfang November wird das 18-köpfige Gremium unter Vorsitz der griechischen Völkerrechtsprofessorin Photini Pazartzis dann seine Abschließenden Bemerkungen veröffentlichen, mit denen es seine Empfehlung zur besseren Umsetzung des Zivilpaktes in Deutschland formuliert und zugleich einen neuen Staatenberichtszyklus einleiten wird.

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