Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen in Europa in Gefahr
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Meldung
Am 2. November 2021 beschloss der Ausschuss für Bioethik, das umstrittene Zusatzprotokoll zum Oviedo-Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin dem Ministerkomittee des Europarats zur Verabschiedung vorzulegen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisierte im Vorfeld die im Zusatzprotokoll formulierten Regelungen für die unfreiwillige Behandlung und Unterbringung von „Personen mit psychischen Störungen“, da sie nicht vereinbar mit den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind. Auch Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen sowie Institutionen auf EU- und UN-Ebene hatten sich entsprechend kritisch geäußert: der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der UN-Sonderberichterstatter für das höchste erreichbare Maß an Gesundheit, die damalige UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Menschenrechtskommissarin des Europarates, die Parlamentarische Versammlung des Europarats sowie das Europäische Behindertenforum.
Im Widerspruch zu den menschenrechtlichen Standards der UN-BRK
Obwohl das Zusatzprotokoll als Schutzmaßnahme für die Rechte von Menschen deklariert wird, steht es im deutlichen Widerspruch zu den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Gegensatz zum Zusatzprotokoll schließt die UN-BRK die Anwendung von Zwang auf Grundlage einer Beeinträchtigung, auch bei einer Verknüpfung mit anderen Kriterien wie etwa Fremd- oder Selbstgefährdung, aus. „Der Ausschuss für Bioethik hat das Zusatzprotokoll trotz gewichtiger Einwände nationaler und internationaler Expert_innen verabschiedet. Das ist enttäuschend und ein Rückschritt für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen“, betont Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Die Regelungen haben unmittelbare Auswirkungen auf verschiedene Personengruppen, unter anderem Menschen mit demenziellen Erkrankungen oder psychosozialen Behinderungen. Für sie erhöht sich die Gefahr, von Institutionalisierung und Zwangsmaßnahmen betroffen zu sein.“ Vor der finalen Entscheidung des Ministerkomittees wird das Zusatzprotokoll dem Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) sowie der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) zur Prüfung vorgelegt. „Die Verabschiedung des Zusatzprotokolls auch durch diese Gremien wäre das falsche Signal“, so Palleit weiter.
Alternativen zu Zwang entwickeln
Die Entwicklung von Alternativen zu Zwangsbehandlung und -unterbringung, die mit den Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechten der Betroffenen in Einklang stehen, hat durch die UN-BRK deutlichen Auftrieb erhalten. Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Dieser Prozess sollte aus Sicht der Monitoring-Stelle unbedingt fortgesetzt werden.
Deutschland hat die Oviedo-Konvention selbst nicht unterzeichnet und ratifiziert. Gleichwohl ist es im Ausschuss für Bioethik (DH-BIO) und den anderen Gremien des Europarates vertreten und stimmberechtigt.
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