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Wiederaufbau in der EU an den wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten ausrichten

· Pressemitteilung

Stellungnahme der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen Europas

Berlin. In einer aktuellen Stellungnahme rufen die Nationalen Menschenrechtsinstitutionen Europas dazu auf, den wirtschaftlichen Wiederaufbau in der EU an den sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechten auszurichten. „Die sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte müssen auch und gerade in Krisenzeiten verwirklicht werden, um die Menschenwürde, insbesondere von Gruppen in verletzlichen Lebenslagen, zu wahren“, erklärte Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Co-Autor der Stellungnahme.

Ziel aller EU-Anstrengungen müsse es sein, die maximal verfügbaren Ressourcen für den EU-Haushalt und die Staatshaushalte zu mobilisieren, einen Rückschritt bei der Grundversorgung zu vermeiden und die gesundheitlichen sowie ökonomischen Auswirkungen auf Betroffene von struktureller Diskriminierung aufzufangen.

Die Nationalen Menschenrechtsinstitutionen begrüßen das Corona-Maßnahmen-Paket der EU zur Unterstützung von Beschäftigten, Unternehmen und Staaten sowie die Pläne für den EU-Wiederaufbaufonds. Sie weisen gleichzeitig darauf hin, dass die Maßnahmenpakete unbedingt benachteiligte Gruppen erreichen sollten. So seien insbesondere Frauen, Migrantinnen und Migranten oder illegalisierte Menschen, die im informellen Sektor arbeiten, von der anstehenden Corona-Rezession am stärksten betroffen und müssten dementsprechend gezielt geschützt und unterstützt werden.

Die Nationalen Menschenrechtsinstitutionen rufen dazu auf, Staaten auch mittels Zuschüssen unter dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in die Lage zu versetzen, soziale Sicherungssysteme zu stärken, um einen angemessenen Lebensstandard für ihre Bevölkerung zu sichern. Aus menschenrechtlicher Perspektive sei Gesundheit auch von sozio-ökonomischen Lebensbedingungen abhängig, heißt es in der Stellungnahme. Um gesund zu bleiben, müssten Menschen auch Zugang zu angemessenem Wohnraum, Nahrung, Bildung, Wasser- und Sanitärversorgung haben. "Die wirtschaftliche Bewältigung der Corona-Krise darf nicht wie in der Euro-Krise ab 2009 an Schwachen vorbei entwickelt werden", betonte Windfuhr.

Die Nationalen Menschenrechtsinstitutionen schlagen zudem vor, Rettungsmaßnahmen für Unternehmen an die Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht zu koppeln.

„Wenn wir unter Beachtung auch von wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten auf die Wirtschaftskrise antworten, kann die Corona-Krise eine echte Chance für die EU darstellen, Menschenrechte und Klimaschutz voranzutreiben und so eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft für alle Menschen in der EU zu gestalten“, erklärte Windfuhr.

Am 23. April 2020 hat der Europäische Rat ein Corona-Hilfspaket in Höhe von 540 Milliarden Euro gebilligt, welches Arbeitnehmende, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Mitgliedsstaaten in der EU vor den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie schützen soll. Gleichzeitig beauftragte er die Europäische Kommission, Modalitäten für einen EU-Wiederaufbaufonds zu erarbeiten. Die Pläne sollten ursprünglich am 6. Mai 2020 vorgelegt werden, aber aufgrund fortdauernder Verhandlungen wird eine Veröffentlichung nun in der zweiten oder dritten Maiwoche erwartet.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den Vorsitz der ENNHRI Arbeitsgruppe für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte inne und koordiniert dort Netzwerks-, Forschungs- und Politikberatungsarbeit im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.

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