Personenbeförderungsgesetz: Die gesamte Beförderungskette barrierefrei gestalten
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Meldung
Am 22. Februar 2021 fand im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Anhörung zur geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes statt, die in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes legt ihren Fokus auf neue Formen der Mobilität. Hierzu zählt beispielsweise die Vermittlung von (Sammel-)Fahrten per App- beziehungsweise Smartphone-Steuerung, die nicht liniengebunden sind und mit virtuellen Haltestellen arbeiten. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßt, dass das Thema Barrierefreiheit in den neuen Gesetzentwurf mit aufgenommen wurde. Wichtig sei dabei jedoch, insbesondere im ländlichen Raum, dass die gesamte Beförderungskette vollständig barrierefrei ist und auch alle digitalen Vorgänge barrierefrei gestaltet werden, betonte die Monitoring-Stelle. Dies umfasse zum Beispiel die Bestellungs-, Buchungs- und Bezahlvorgänge.
Mobilität ist eine elementare Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Mobilitätsangeboten haben. Das bedeutet auch, jedwede Barrieren zu beseitigen.
Es gab eine große Konferenz im Februar 2024 in Berlin. Darüber gibt es einen Bericht. In dem Bericht steht: Das wurde in den Arbeits-Gruppen von der Konferenz besprochen. Und: zu diesen Schritten raten wir.
In dem Papier geht es um die Frage: So genau müssen Städte und Gemeinden und Land-Kreise die Regeln aus der UN-Behindertenrechtskonvention beachten. Das Papier soll dabei helfen: Die Städte und Gemeinden und Land-Kreise sollen ihre Pflicht gegenüber Menschen…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.