NRW: Landesinitiative „Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe“ gestartet
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Meldung
Am 27. September 2022 hat Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Start der „Landesinitiative Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen“ bekannt gegeben. Ziel der Landesinitiative ist es, den Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in einem mehrjährigen Diskussions- und Umsetzungsprozess mit verantwortlichen Akteur*innen zu verbessern. Bei der Auftaktveranstaltung in Düsseldorf unterzeichneten die Landesregierung, Leistungsträger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sowie Interessenvertretungen eine entsprechende Absichtserklärung.
Den Ausgangspunkt der Landesinitiative bildet der Abschlussbericht der Expert*innenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ vom 15. Dezember 2021. Als Konsequenz aus den mutmaßlichen gewalttägigen Übergriffen in den Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof im ostwestfälischen Bad Oeynhausen hatte die Kommission Empfehlungen zur Verbesserung des Gewaltschutzes und zur Weiterentwicklung von geeigneten Wohn- und Betreuungsangeboten vorgelegt, darunter:
Ausbau ambulanter Betreuungsangebote für Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten in den Regelstrukturen der Eingliederungshilfe,
flächendeckende Konsulentendienst als regionale Beratungs- und Kompetenznetzwerke zur Betreuung von Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten,
Einrichtung einer landeszentralen Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention,
Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe,
Qualifizierung und Vernetzung der Akteur*innen im Betreuungsrecht,
wirksame Überwachung des Gewaltschutzes in Einrichtungen durch dazu qualifizierte und geschulte Aufsichtsbehörden.
Menschenrechtliche Bedeutung der Landesinitiative
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßt die Landesinitiative als wichtigen Schritt zu einem wirksamen Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt in der Eingliederungshilfe. Mit der Einsetzung einer Stabsstelle im Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Koordination der Initiative macht die Regierung deutlich, dass der Gewaltschutz als ein Schwerpunktthema der derzeitigen Landespolitik zu betrachten ist. „Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das eine umfassende Landesinitiative zum Gewaltschutz plant. Jetzt kommt es darauf an, dass alle an der Initiative beteiligten Akteur*innen die bestehenden Empfehlungen und Handlungsansätze zum Gewaltschutz systematisch und zielgerichtet umsetzen“, so Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, die die Umsetzung der Konvention in NRW beobachtet. „Ausgangspunkt muss dabei immer sein, Menschen mit Behinderungen konsequent als Rechtsträger*innen zu begreifen und Angebote grundsätzlich auf die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens und den Schutz der Würde und der Rechte der Bewohner*innen auszurichten.“
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet staatliche Akteur*innen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt und Missbrauch, vor Eingriffen in ihre persönliche Freiheit und in ihre körperliche und seelische Unversehrtheit (Artikel 14, 16 und 17 UN-BRK). Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte weist seit Jahren auf die Notwendigkeit eines besseren Gewaltschutzes für Menschen mit Behinderungen hin. Zuletzt hat sie im Mai 2022 zusammen mit Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.
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