Am 24. und 25. September kommen alle UN-Mitgliedsstaaten in New York zusammen, um vier Jahre nach der Verabschiedung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) die bisher gemachten Fortschritte zu evaluieren und weitere Schritte zur besseren Umsetzung der Ziele zu vereinbaren.
Die 17 Nachhaltigen Entwicklungsziele sind eng mit den Menschenrechten verknüpft und viele der 169 Unterziele basieren auf spezifischen menschenrechtlichen Verpflichtungen. Nationale Menschenrechtsinstitutionen haben daher eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der SDGs.
Auch für das Ziel „Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen zu beseitigen“ (SDG 5.2) finden sich rechtlich verbindliche Verpflichtungen in internationalen Menschenrechtsabkommen, insbesondere dem UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.
Anlässlich des Gipfeltreffens ins New York veröffentlicht das Deutsche Institut für Menschenrechte die deutsche Zusammenfassung einer Studie, die darstellt, was Nationale Menschenrechtsinstitutionen weltweit gegen geschlechtsspezifische Gewalt tun und welchen Beitrag sie damit zur Erreichung von SDG 5.2 leisten. Die vielfältigen Beispiele in der Studie zeigen, wie Nationale Menschenrechtsinstitutionen weltweit ihre breiten menschenrechtlichen Mandate nutzen, die spezifischen Probleme in ihren Ländern aufgreifen und so durch ihre Arbeit die Umsetzung der SGDs unterstützen.
Die Kurzdarstellung bietet einen Überblick über Aufbau und Inhalt des Monitors Gewalt gegen Frauen, des ersten Periodischen Berichts der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
Der Bericht beschreibt umfassend, wie sich das Phänomen geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen in…
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