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Menschen mit Behinderungen müssen von Anfang an im Gesetzgebungsverfahren zur Triage beteiligt werden

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention © DIMR/B. Dietl

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Das Thema Corona dominiert derzeit die öffentlichen und politischen Debatten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat mehrfach auf die menschenrechtliche Dimension der Pandemie hingewiesen und dabei insbesondere auf die Situation von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen aufmerksam gemacht.

Ende Dezember 2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Triage (1 BvR 1541/20). Bereits im Dezember 2020 hatte das Institut mit einem Sachverständigengutachten (amicus curiae) in diesem Verfahren Stellung bezogen. „Die Entscheidung stellt klar, dass bei pandemiebedingten Triage-Situationen niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf“, erklärt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, in einem am 13. Januar veröffentlichten Interview. Das Gericht habe den Gesetzgeber aufgefordert, unverzüglich wirksame Vorkehrungen zu treffen, um jede Benachteiligung aufgrund einer Behinderung zu verhindern.

Partizipation aller betroffenen Disziplinen und Interessenvertretungen im Gesetzgebungsverfahren

„Im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren ist es von zentraler Bedeutung, alle betroffenen Disziplinen und Interessenvertretungen, insbesondere die von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, von Anfang an wirksam zu beteiligen“, so Schlegel weiter. Diese gelte auch schon auf fachlicher Ebene im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium als federführendem Ministerium, das den Gesetzentwurf erarbeiten wird.

„Die Expertise der Behindertenverbände und Selbstvertretungsorganisationen kann und muss von Anfang an als inhaltliches Korrektiv im Gesetzgebungsverfahren dienen. Das gilt auch für etwaige Ausführungsvorschriften der medizinischen Fachgesellschaften, die den Medizinier*innen in der Praxis als Entscheidungsgrundlage dienen“, fordert Schlegel. „Dies ist unverzichtbar, denn das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen aus ärztlicher Sicht oft sachlich falsch beurteilt wird und unbewusste Stereotypisierungen das Risiko einer Benachteiligung behinderter Menschen mit sich bringen.“

Im aktuellen Interview „Im Gesetzgebungsverfahren zur Triage sind Menschen mit Behinderungen von Anfang an zu beteiligen“ spricht Britta Schlegel über den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage und erklärt, warum die besondere Lage von Menschen mit Behinderungen in der Pandemiepolitik unbedingt berücksichtigt werden muss.

Das Interview im Wortlaut

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