Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung anlässlich des Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November auf, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zügig voranzutreiben. „Wir sind davon überzeugt, dass eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz Kinder als Träger eigener Rechte stärkt und die Beachtung ihrer Interessen in Justiz und Verwaltung verbessert“, so Claudia Kittel; Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten soll. Kittel: „Für die Arbeit an einem Formulierungsvorschlag empfiehlt sich der Blick nach Hessen. Denn der Vorschlag zur Änderung der Hessischen Verfassung greift die drei kinderrechtlichen Dimensionen Schutz, Förderung und Beteiligung uneingeschränkt auf und kann insofern als Vorbild dienen.“ Er stieß auf breite Akzeptanz und wurde von knapp 90 Prozent der Wählerinnen und Wähler in einer Volksabstimmung am 28. Oktober unterstützt. Hessen wird damit als 15. Bundesland die Kinderrechte in seiner Landesverfassung festschreiben.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland.
Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Instituts im Jahr 2023, informiert über seine Aufgaben, gibt einen Überblick über Zahlen, Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und enthält Informationen über Service-Angebote.
Darin…
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Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
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