Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt angesichts der heutigen ersten Lesung des Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz):
„Wir begrüßen die Bereitschaft des Bundes, in die Qualität der Kindertagesbetreuung zu investieren. Wir bedauern jedoch, dass der vorliegende Gesetzentwurf dabei die Kinderrechte nicht ausreichend berücksichtigt. Die Qualität der Kindertagesbetreuung bemisst sich nicht nur daran, ob Eltern zeitlich oder finanziell entlastet sind oder ausreichend Personal vorhanden ist, sondern wesentlich daran, ob sich Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, Menschenrechte, Kinderrechte und Menschenrechtsbildung explizit als Qualitätsmerkmale zu benennen und mit vorrangiger Bedeutung gesetzlich zu verankern. Dazu gehört, dass Kinder als (Rechts-) Subjekte und Mitgestalter in Kindertageseinrichtungen mit eigenen Rechten anerkannt werden und sie ernst genommen werden, wenn sie ihre Bedürfnisse formulieren. Dies ist nicht optional, sondern eine staatliche Verpflichtung.
Kinderrechte können Kitas Orientierung für ihre Arbeit in den Einrichtungen und mit den Familien bieten. Außerdem sollen Kinderrechte Grundlage für die Entwicklung bundesweiter Qualitätsstandards von Kitas sein.“
Mit dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz will der Bund in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro investieren. Zur Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten hatten Bund und Länder mehrere Handlungsfelder in einem mehrjährigen Qualitätsentwicklungsprozess innerhalb der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ermittelt. Der Gesetzentwurf schreibt nun vier dieser Handlungsfelder (bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, Stärkung der Leitung der Tageseinrichtungen) eine „vorrangige Bedeutung“ zu. Eine solche Priorisierung war in den Beratungen innerhalb der JFMK bislang nicht vorgesehen.
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