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Maßnahmen müssen umfassend angelegt und ausreichend finanziert sein

· Pressemitteilung

Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einer heute veröffentlichten Stellungnahme zum geplanten Maßnahmenpaket des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gefordert, die Maßnahmen umfassend und langfristig anzulegen sowie auskömmlich zu finanzieren.

Das Institut schlägt eine Reihe von Maßnahmen in unterschiedlichen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen vor.

Umfassender Ansatz: In der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ist ein umfassender Ansatz erforderlich: das heißt, eine unabhängige, transparente und flächendeckende Forschung ist geboten. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) hat hierzu jüngst mit Nachdruck empfohlen, die polizeiliche Praxis des Racial Profiling zu untersuchen, mit dem Ziel, diese zu verhindern und beenden. Darüber hinaus ist es wichtig, sich nicht allein auf die Sicherheitsbehörden zu konzentrieren. Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus sollten auch im Schulwesen, im Hochschulwesen, in der Justiz, in Ausländerbehörden, in der Wissenschaft, in den Medien oder im Fußball untersucht werden.

Expertise der Zivilgesellschaft: Die Expertise und Erfahrungen der Zivilgesellschaft, insbesondere von Betroffenengruppen und -verbänden sollten bei der Konzeption, Überprüfung und Evaluation der Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus einbezogen werden. Dafür sind effektive Strukturen zu schaffen.

Bildung: Das grund- und menschenrechtliche Verbot rassistischer Diskriminierung sollte verstärkt im Bildungsbereich vermittelt werden, insbesondere auch in der Aus- und Fortbildung aller Personen, die Hoheitsgewalt ausüben und in ihrem Handeln rechtlich daran gebunden sind, wie etwa Angehörige von Polizei, Bundeswehr und des Justizvollzugs.

Beratungsangebote: Für Betroffene von rassistischer Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sollten flächendeckende Beratungsangebote eingerichtet werden sowie Beratungsangebote für Opfer rassistisch motivierter Straftaten, nicht nur im urbanen, sondern insbesondere auch im ländlichen Raum.

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