Aktuelles

Stellungnahme zum Zugang zu Impfstoffen gegen das Coronavirus Jeder Mensch hat das Recht auf einen sicheren und wirksamen Corona-Impfstoff

© iStock/Geber86

· Meldung

In seiner zweiten COVID-19-Stellungnahme Ende November konkretisiert der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Ausschuss) die Staatenpflichten aus dem UN-Sozialpakt hinsichtlich des Zugangs und der Verteilung von Corona-Impfstoffen. Aus dem Recht auf Gesundheit und dem Recht auf Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt und seiner Anwendung leitet der Ausschuss das Menschenrecht auf Zugang zu einem Corona-Impfstoff ab, der – nach dem aktuellem Forschungsstand – sicher und wirksam ist. Vertragsstaaten müssten alle verfügbaren Ressourcen dazu aufwenden, einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten. Ein informierter Zugang erfordert zudem, dass Menschen über die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes aufgeklärt und gegen die Verbreitung von Falschinformationen geschützt werden, insbesondere im Internet und auf Social-Media-Kanälen. 

Nach ihrer Zulassung werden Impfstoffe nicht sofort weltweit allen Menschen zur Verfügung stehen. Deshalb ist es erforderlich festzulegen, wie mit der begrenzten Verfügbarkeit verfahren wird. Der WSK-Ausschuss spricht sich dafür aus, die Öffentlichkeit an diesem Prozess zu beteiligen. Dabei sollen die Kriterien zur Bevorzugung bestimmter Bevölkerungsgruppen transparent und gerichtlich überprüfbar sein, um Diskriminierungen zu vermeiden. Die Verteilung eines Impfstoffs soll sich grundsätzlich an medizinischen Bedürfnissen und Argumenten öffentlicher Gesundheitspolitik orientieren. Bei der Festlegung der Prioritäten empfiehlt der Ausschuss, das Ausüben eines Gesundheitsberufs, Alter und Vorerkrankungen zu berücksichtigen. Zudem sollen Staaten auch sozio-ökonomische Faktoren einbeziehen, die zu einem höheren Expositions- und Infektionsrisiko führen, wie zum Beispiel beengte Wohnverhältnisse, Armut, Haft, Rassifizierung, Flucht und Vertreibung.

Die Entwicklung eines Impfstoffs ist für Pharmaunternehmen mit hohen Forschungskosten verbunden. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Regelungen zum geistigen Eigentum und Patentrechte den Zugang zu Impfstoffen für den Globalen Süden und für Menschen in Armut verhindern. Der WSK-Ausschuss fordert, dass Staaten ansässige Unternehmen so regulieren, dass diese im In- und Ausland nicht gegen das Recht auf Zugang zu einem sicheren und wirksamen Impfstoff verstoßen. Eine menschenrechtsbasierte Auslegung des TRIPS-Abkommen (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) und die Nutzung von WTO-Zwangslizenzen seien hier die richtigen Ansätze. Darüber hinaus sollen Staaten stärker international zusammenzuarbeiten und so sicherstellen, dass der universelle Zugang zu einer Corona- Impfung und die faire Verteilung des Impfstoffs gewährleistet ist. Gleichzeitig müssen die Kosten für Forschung, Produktion und Verteilung auf eine Weise zugewiesen werden, die die Verschuldung von Staaten im Globalen Süden nicht erhöht.

Der UN-Ausschuss warnt vor Preissteigerungen und Monopolbildung durch intransparente Absprachen, die Länder im Globalen Norden mit einzelnen Impfstoffherstellern treffen. Dieser Impfstoff-Nationalismus verlangsame nicht nur die globale Bekämpfung der Corona-Pandemie, sondern laufe auch ihren extraterritorialen Staatenpflichten bezüglich des Rechts auf Gesundheit zuwider. Stattdessen müssen Vertragsstaaten auf einen fairen Verteilungsmechanismus hinwirken, zum Beispiel im Rahmen der COVAX-Fazilität für einen gerechten globalen Impfstoffzugang.

Mehr zu diesem Thema

Zum Seitenanfang springen