Internationale Zusammenarbeit und substantielle Gleichheit unerlässlich zur Überwindung der Corona-Pandemie
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Meldung
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat eine Stellungnahme zu COVID-19 veröffentlicht. Dort stellt er die Wechselwirkungen zwischen der Corona-Pandemie und den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, wie den Rechten auf Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit, Bildung, Nahrung, Wohnen, Wasser und Sanitärversorgung, dar. Zudem gibt der UN-Ausschuss Staaten wichtige menschenrechtliche Kriterien an die Hand, die bei der nationalen und internationalen Gestaltung von Corona-Maßnahmen berücksichtigt werden sollen.
Zentrale Aufgabe der Staatengemeinschaft sei die gemeinsame Bewältigung der Krise unter Mobilisierung aller verfügbaren Mittel zugunsten von besonders schutzbedürftigen Gruppen, so der UN-Ausschuss.
Alle Staaten müssten gezielte Maßnahmen ergreifen, um jene zu schützen, die gesundheitlich und sozio-ökonomisch am meisten von der Pandemie betroffen sind, unter anderem ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete und Migrant_innen, ethnische Minderheiten, indigene Bevölkerungen, Frauen, Kinder, Menschen in Gewahrsam sowie exponiertes Personal im Gesundheitswesen und in der Grundversorgung.
Der UN-Ausschuss betont, dass Staaten substantielle Gleichheit gewährleisten müssen, indem sie vorübergehend oder andauernd die Bedürfnisse von strukturell benachteiligten Gruppen, die im Fall von Corona oft doppelt belastet sind, priorisieren. Dazu gehöre auch, nicht nur die direkten gesundheitlichen und sozio-ökonomischen Folgen der Pandemie auf diese Gruppen aufzufangen, sondern auch der gesellschaftlich-sozial verankerten Verletzlichkeit Rechnung zu tragen.
Außerdem erinnert der UN-Ausschuss an die Pflicht zur internationalen Kooperation, zum Beispiel in der medizinischen Forschung, beim Zugang zu Reagenzien, Impfstoffen und Medikamenten sowie durch Entwicklungszusammenarbeit, und ruft zur finanziellen Entlastung und Unterstützung auf, insbesondere von Ländern, deren Gesundheits- und Sozialsysteme am wenigsten auf die Krise vorbereitet sind.
Wichtig sei jetzt Solidarität, sowohl innerhalb eines jeden Staates als auch zwischen Vertragsstaaten, um die Rechte aus dem UN-Sozialpakt zu realisieren.
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum ersten Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (vorgelegt durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).
Die Strategie 2024–2028 stellt die Aufgaben vor, denen sich das Institut gemäß seinem Auftrag zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in und durch Deutschland in den kommenden Jahren vorrangig widmen wird:
Aufgabe 1: Die Gleichheit aller Menschen…