Intensivmedizinische Versorgung muss diskriminierungsfrei sein – auch in Triage-Situationen
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Pressemitteilung
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat seine Forderung erneuert, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen unbedingt einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu intensivmedizinischer Gesundheitsversorgung zu gewähren.
„Deutschland braucht angesichts steigender Hospitalisierungsraten und Warnungen aus der Ärzteschaft vor drohenden Triage-Situationen dringend grund- und menschenrechtlich begründete Prinzipien als Grundlage für Entscheidungen über die Verteilung intensivmedizinischer Ressourcen“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. „Der Gesetzgeber muss seiner Schutzpflicht für Gesundheit und Leben nachkommen und regeln, wie Priorisierungsentscheidungen im Falle von Triage-Situationen zu treffen sind“, so Rudolf weiter.
Bisher könnten Ärztinnen und Ärzte bei medizinischen Versorgungsengpässen für die Triage nur auf die unverbindlichen Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) als Entscheidungsgrundlage zurückgreifen. „Die DIVI-Kriterien stellen jedoch für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen eine mittelbare Diskriminierung dar, da sie von den Kriterien wie Lebenszeiterwartung und Gebrechlichkeit wesentlich häufiger betroffen sind als andere Personen“, betont Rudolf.
„Die Bewertung von Menschenleben ist mit der Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar und deshalb verfassungswidrig. Selbst eine absehbar kurze Lebensdauer ist deshalb kein Grund, einem Menschen intensivmedizinische Versorgung zu versagen, auch nicht, um einen anderen mit längerer Lebenserwartung zu versorgen. Der neue Bundestag muss dies dringend gesetzlich klarstellen und regeln, welche Aspekte für die Auswahl der zu versorgenden Patientinnen und Patienten eine Rolle spielen dürfen. Die noch zu erwartende Lebenszeit, Einschätzungen zur Lebensqualität oder das Alter dürfen keine Kriterien sein“, so die Institutsdirektorin. Diese Kriterien dürften auch nicht von der Ärzteschaft angewendet werden, wenn es vor einer gesetzlichen Regelung zu Triage-Situationen kommt.
Das Institut empfiehlt zudem, die intensivmedizinischen Kapazitäten auszubauen, um Versorgungsengpässe von vornherein zu vermeiden. Dazu müssten langfristig mehr Ressourcen ins Gesundheitssystem fließen und die Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Derzeit ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich mit der Triage-Problematik befasst und sich gegen das gesetzgeberische Unterlassen wendet (1 BvR 1541/20).
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