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Gleichberechtigter Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen

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Menschen mit Behinderungen begegnen in Rechtsverfahren vielen Barrieren, die sie am gleichberechtigten Zugang zur Justiz hindern. Hierzu zählen beispielsweise die fehlende bauliche Barrierefreiheit von Gerichten und Polizeistationen ebenso wie ein Mangel an Informationen in barrierefreien Formaten oder bevormundende Einstellungen, die die Fähigkeit von Menschen mit Behinderungen zur Teilnahme an der Rechtspflege in Frage stellen.

Im August 2020 veröffentlichten die Vereinten Nationen „Internationale Grundsätze und Leitlinien für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Justiz“, die unter Leitung der UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erarbeitet wurden. Erläutert werden die für den gleichberechtigten Zugang zur Justiz erforderlichen materiellen, verfahrensbezogenen, altersgemäßen und geschlechtergerechten Vorkehrungen sowie die entsprechenden Unterstützungsbedarfe.

Die Grundsätze und Leitlinien sollen Staaten und sonstige Akteure dabei unterstützen, die Justizsysteme so auszugestalten und weiterzuentwickeln, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zur Justiz haben. Sie sind nun in deutscher Übersetzung erschienen. Die Monitoring-Stelle stellt ausgewählte Grundsätze in einer Information dar und nimmt dabei auch den deutschen Rechtskontext in den Blick.

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