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„Gewaltschutz ist ein Menschenrecht“

© DIMR/T. Stelzer

· Meldung

Impulse für die Umsetzung der Europarats-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

In Kooperation mit Partnern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und der Regierung veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte am 1. Februar 2019 einen Fachtag zum Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Deutschland.

Frauen sind anders und häufiger von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer. Daher gibt es die Istanbul-Konvention des Europarates. Einer Studie der Europäischen Grundrechte-Agentur zufolge hat etwas mehr als jede fünfte Frau in Europa und in Deutschland körperliche und/oder sexuelle Gewalt vom gegenwärtigen oder früheren Partner erfahren. Jede zehnte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form der sexuellen Gewalt erfahren, und jede zwanzigste wurde vergewaltigt.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Staaten deshalb zum umfassenden und wirksamen Schutz aller Frauen vor geschlechtsspezifischer und vor häuslicher Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist – so betont die Konvention – auch ein Mittel der Diskriminierung. Sie dient dazu, geschlechtsspezifische Machtverhältnisse aufrecht zu erhalten. Ohne wirksame Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen kann es deshalb keine volle Gleichberechtigung der Geschlechter geben. Die Konvention verlangt eine Vielzahl von staatlichen Maßnahmen in den Bereichen Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung. Zudem verpflichtet sie die Vertragsstaaten zu „ineinandergreifenden politischen Maßnahmen“, das heißt zum koordinierten Zusammenwirken aller Akteure auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Gemeinden. Hierfür sind Koordinierungs- und Monitoring-Strukturen aufzubauen.

Seit einem Jahr gilt die Konvention hierzulande als Bundesgesetz: Zeit genug, ein erstes Zwischenfazit zu ziehen. Zu diesem Zweck lud das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin zur Fachtagung ein. Ziel war es, sich mit Vertreter_innen aus Praxis, Politik, Behörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auszutauschen, um Erfolge und Verbesserungspotenziale zu erörtern.

Koordiniertes Vorgehen gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist geboten

Bereits in den eröffnenden Grußworten von Oriana Corzilius (Vizepräsidentin des djb), Beate Rudolf (Direktorin des DIMR) und später auch von Juliane Seifert (Staatssekretärin im BMFSFJ) wurde deutlich, dass trotz einiger positiver Entwicklungen noch viel Handlungsbedarf bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt besteht. Eine Einschätzung, die sich auch in den inhaltlichen Inputs fortsetzte. Johanna Nelles (Europarat) unterstrich die gebotene Koordinierung aller Beteiligten: „Der Schutz von Frauen vor Gewalt gelingt nur, wenn Maßnahmen ineinandergreifen und alle Akteure an einem Strang ziehen.“ Man müsse wegkommen von Pilotprojekten und Einzelmaßnahmen und hin zu einem Rechte-basierten Ansatz aus einem Guss. Leonie Steinl (Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht) betonte die Notwendigkeit, Gewaltschutz als unbedingte staatliche Aufgabe zu begreifen und die hierfür erforderlichen Finanzmittel vorrangig bereitzustellen. Zudem müsse, so Rudolf, systematisch und unabhängig geprüft werden, ob bestehendes Recht bei den Betroffenen ankomme. So gebe es etwa aufgrund von Berichten aus der Praxis Zweifel daran, dass es tatsächlich gelinge, die Re-Traumatisierung von Opferzeuginnen (von Gewalt Betroffene, die als Zeugin aussagen) durch die Befragung im Strafprozess zu verhindern. Hier bestehe Forschungsbedarf.

Daran anschließend wurden verschiedene Statements aus Parlament, Regierung und Zivilgesellschaft gesammelt. Aus dem Kreis der Bundestagsabgeordneten sprachen Alexander Hoffmann (CSU), Josephine Ortleb (SPD) und Ulle Schauws (Grüne). Übereinstimmend plädierten sie für mehr finanzielle Ressourcen, gerade auch aus Bundesmitteln, um flächendeckende und stabile Hilfestrukturen für den Gewaltschutz aufzubauen. Mit Blick auf die Pflicht aus der Istanbul-Konvention, wirksame Strukturen aufzubauen, unterstrich Birgit Schweikert aus Sicht der Fachabteilung des BMFSFJ: „Wir brauchen eine unabhängige Monitoring-Stelle mit kontinuierlicher Datenerhebung und eine Koordinierungsstelle auf Regierungsebene.“ Susanne Bunke (Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) regte an, Richter_innen zu verpflichten, sich für den Umgang mit gewaltbetroffenen Kindern in familiengerichtlichen Verfahren fortzubilden. Jennifer Musil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) stellte Kernpunkte der geplanten Reform des Opferentschädigungsgesetzes vor.

Vielfältige Umsetzungsbedarfe

Aus der Zivilgesellschaft sprachen Katja Grieger (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe), Heike Herold (Verein Frauenhauskoordinierung), Bahar Haghanipour (Deutscher Frauenrat) und Britta Schlichting (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser). Ihre Einschätzungen und Erfahrungen aus der Praxis lieferten wertvolle Impulse für die spätere Diskussion. Grieger verwies auf den unzureichenden Schutz von Frauen mit Kindern vor Partnergewalt. Schlichting betonte, dass mit der Istanbul-Konvention eindeutig die Verpflichtung einhergehe, ausreichend und für alle Betroffenen zugängliche Frauenhausplätze zu schaffen. Herold wandte sich dagegen, die Opferentschädigung von der Aussagebereitschaft der Betroffenen abhängig zu machen. Haghanipour kritisierte die Vorbehalte Deutschlands gegen die Istanbul-Konvention, die den Schutz geflüchteter und zugewanderter Frauen unterminieren. Sie forderte darüber hinaus Koordinierungs- und Monitoring-Strukturen. Insgesamt bestand Einigkeit, dass die Umsetzung der Konvention aufseiten der Bundesregierung durch eine hochrangige, institutionell verankerte und finanziell gut ausgestattete Stelle koordiniert werden muss. Viel Unterstützung gab es auch für die Einrichtung eines unabhängigen menschenrechtlichen Monitorings mit integrierter Datenerhebung. In der Diskussion unterstrich Delal Atmaca vom Dachverband der Migrantinnenorganisationen, dass Deutschland seine Vorbehalte gegenüber der Konvention zurücknehmen müsse, damit alle geflüchteten Frauen und Migrantinnen den Schutz durch die Konvention erhalten.

Strafverfolgungsbehörden und Rechtsprechung in der Verantwortung

Sabine Kräuter-Stockton, Mitglied der Expert_innengruppe des Europarates zur Überwachung der Istanbul-Konvention (GREVIO), erläuterte anschließend das internationale Überprüfungsverfahren und lud die Zivilgesellschaft nachdrücklich ein, sich im kommenden Jahr hieran zu beteiligen. Ferner hob sie die besondere Verantwortung nationaler Strafverfolgungsbehörden hervor und forderte daher eine Verpflichtung zur Fortbildung. Die tatsächlichen Probleme lägen jedoch viel tiefer und seien mit der gesellschaftlichen Benachteiligung der Frau verknüpft. „Ohne Geschlechtergleichstellung werden wir Gewalt gegen Frauen nicht aus der Welt schaffen können“, so die Oberstaatsanwältin.

Wohnungslose Frauen beim Gewaltschutz mitdenken

Die zweite Hälfte der Tagung behandelte exemplarisch zwei Umsetzungsbereiche der Konvention. Zuerst thematisierte ein von Annelie Kaufmann (Legal Tribune Online) moderiertes Podium den Gewaltschutz von wohnungslosen Frauen. Werena Rosenke (Geschäftsführerin Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe) wies auf einen gefährlichen Kreislauf hin: „Gewalt ist ein Auslöser für Wohnungslosigkeit. Und wohnungslose Frauen sind von Gewalt besonders bedroht, weil sie oft prekäre Wohnverhältnisse eingehen.“ Heike Herold kritisierte, dass gewaltbetroffene Frauen oft länger als notwendig in Frauenhäusern bleiben müssten, weil sie keine eigene Wohnung fänden. Dorothee Frings ergänzte, dass gewaltbetroffene Migrantinnen hiervor besonders betroffen seien, da sie auf dem Wohnungsmarkt zusätzlicher Diskriminierung ausgesetzt seien. Einig waren sich die Diskutierenden, dass im sozialen Wohnungsbau für gewaltbetroffene Frauen Wohnraum vorzuhalten sei und auf kommunaler Ebene Übergangswohnungen bereitgestellt werden müssten.

Den Potenzialen der Istanbul-Konvention in der Rechtspraxis zum Durchbruch verhelfen

Das zweite Podium unter der Leitung von Christiane Abel (Präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee) befasste sich mit der Anwendung der Istanbul-Konvention in der Rechtspraxis. Marc Wenske (Richter am Bundesgerichtshof) zeigte das Potenzial der Konvention für wirksame Strafverfolgung auf, indem er aus ihr beispielsweise die Pflicht folgerte, Opferzeuginnen durch eine_n Ermittlungsrichter_in vernehmen zu lassen. Auf diese Weise könne die Aussage im Strafprozess auch dann verwertet werden, wenn die Opferzeugin dort nicht mehr aussagen wolle. Kontrovers wurde seine Überlegung diskutiert, in Fällen häuslicher Gewalt das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen grundsätzlich einzuschränken. Die Rechtsanwältin Christina Clemm kritisierte Tendenzen in der Rechtsprechung, das Akteneinsichtsrecht von Nebenklagevertreter_innen zu beschneiden. Ulrike Lembke (Humboldt-Universität zu Berlin) analysierte, warum Jurist_innen nur selten völkerrechtlich garantierte Menschenrechte in der Rechtspraxis aufgreifen und durchsetzen („Rezeptionssperre“) und blickte hierfür selbstkritisch auf die juristische Ausbildung an den Universitäten. Die anschließende Diskussion verdeutlichte, wie wichtig der Austausch zwischen Rechtsanwender_innen und Beratungspraxis ist.

In ihrem abschließenden Ausblick betonte Beate Rudolf, dass nur ein kleiner Ausschnitt der relevanten Umsetzungsfragen habe behandelt werden können. Sie verwies auf den Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen, insbesondere in Einrichtungen, und Gewaltschutz für geflüchtete und zugewanderte Frauen. Rudolf betonte, dass wirksamer Gewaltschutz und die Selbstbestimmung der gewaltbetroffenen Person immer zusammengedacht werden müssten. Eine engagierte Kooperation aller staatlichen Akteure in Bund, Ländern und Gemeinden sowie in Zivilgesellschaft und Wissenschaft sei weiterhin unabdingbar, um die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen und damit Gewaltfreiheit für alle Frauen Wirklichkeit werden zu lassen.

(T. Stelzer)

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