Berlin. Anlässlich des 10. Jahrestags des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) am 11. Mai erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Wir bekräftigen unsere Forderung, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt weit oben auf die politische Agenda zu setzen. Die Istanbul-Konvention qualifiziert geschlechtsspezifische Gewalt ausdrücklich als eine Menschenrechtsverletzung und Form der Diskriminierung. Sie hindert Frauen an der gleichberechtigten Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben.
Insbesondere in der Covid-19-Pandemie, so legen erste Studien nahe, ist häusliche Gewalt stark angestiegen - und zwar in allen sozialen Schichten. Überproportional oft sind dabei Frauen betroffen. Das tatsächliche Ausmaß ist bisher zwar unklar. Klar ist aber, dass die Betroffenen besseren Zugang zu Unterstützung und Schutz benötigen, gerade auch während Ausgangsbeschränkungen.
Die Istanbul-Konvention ist ein europaweit geltendes Instrument im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt, und Deutschland hat bereits viele Schritte zur Umsetzung seiner Verpflichtungen der Konvention unternommen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation ist aber auch deutlich geworden, dass Gleichberechtigung und der Schutz vor Gewalt nicht nur in Deutschland gestärkt werden müssen.
Manche Regierungen haben sogar im Windschatten der Pandemie den Menschenrechtsschutz von Frauen zurückgefahren. So trat die Türkei – ebenfalls Mitglied des Europarats – am 10. März dieses Jahres aus der Istanbul-Konvention wieder aus und verweigert damit den Frauen im eigenen Land wirksamen Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Ein flächendeckendes und gut finanziertes Schutz- und Unterstützungssystem im Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt ist die beste Prävention vor Gewalt. Es muss für Frauen in unterschiedlichen Lebenslagen gut zugänglich sein, beispielsweise für Frauen mit Behinderungen oder mit behindertem Kind oder für Frauen, die kein Deutsch sprechen. Die Unterstützung der Betroffenen muss verstärkt im Fokus der politischen Maßnahmen stehen.“
Die Istanbul-Konvention ist am 11. Mai 2011 verabschiedet worden und am 1. Februar 2018 für Deutschland in Kraft getreten. Seitdem sind alle staatlichen Stellen in Deutschland dazu verpflichtet, die Anforderungen im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt umzusetzen. Die Konvention basiert auf einem Vier-Säulen-Prinzip: Gewaltprävention, Gewaltschutz, effektive Strafverfolgung und die Verfolgung eines umfassenden koordinierten Ansatzes bei Umsetzung von Maßnahmen.
Die Kurzdarstellung bietet einen Überblick über Aufbau und Inhalt des Monitors Gewalt gegen Frauen, des ersten Periodischen Berichts der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
Der Bericht beschreibt umfassend, wie sich das Phänomen geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen in…
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