Gesetzesentwurf zum Betreuungsrecht: Reform ist unumgänglich
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Meldung
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Monitoring-Stelle UN-BRK) begrüßt die geplante Reform des Betreuungsrechts des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), die zum Ziel hat, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu stärken. Eine gesetzliche Reform ist aus Sicht der Monitoring-Stelle UN-BRK unumgänglich, um die Vorgaben der UN-BRK umzusetzen und sich den strengen menschenrechtlichen Zielvorgaben praktisch weiter anzunähern.
Die UN-BRK normiert den Wechsel vom Paradigma der ersetzenden Entscheidungsfindung zum System der unterstützten Entscheidungsfindung. Alle Formen der Unterstützung bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit, einschließlich intensiverer Formen der Unterstützung, müssen auf dem Willen und den Präferenzen der betroffenen Person beruhen. Dazu gehört die selbstbestimmte Entscheidung über die Art und Weise der Unterstützung sowie auch die Möglichkeit, Unterstützung abzulehnen. Die Monitoring Stelle UN-BRK empfiehlt die durchgehend konsequente Ausrichtung an Willen und Präferenzen der Personen mit Unterstützungsbedarf sowie die Gewährleistung barrierefreier Kommunikation.
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Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Niemand darf wegen einer Behinderung schlechter behandelt werden als andere Menschen. Das gilt auch bei der Arbeit:
Menschen mit Behinderungen finden oft sehr schwer Arbeit. Sie dürfen oft nicht selbst entscheiden, wo…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.