Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Monitoring-Stelle UN-BRK) begrüßt die geplante Reform des Betreuungsrechts des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), die zum Ziel hat, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu stärken. Eine gesetzliche Reform ist aus Sicht der Monitoring-Stelle UN-BRK unumgänglich, um die Vorgaben der UN-BRK umzusetzen und sich den strengen menschenrechtlichen Zielvorgaben praktisch weiter anzunähern.
Die UN-BRK normiert den Wechsel vom Paradigma der ersetzenden Entscheidungsfindung zum System der unterstützten Entscheidungsfindung. Alle Formen der Unterstützung bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit, einschließlich intensiverer Formen der Unterstützung, müssen auf dem Willen und den Präferenzen der betroffenen Person beruhen. Dazu gehört die selbstbestimmte Entscheidung über die Art und Weise der Unterstützung sowie auch die Möglichkeit, Unterstützung abzulehnen. Die Monitoring Stelle UN-BRK empfiehlt die durchgehend konsequente Ausrichtung an Willen und Präferenzen der Personen mit Unterstützungsbedarf sowie die Gewährleistung barrierefreier Kommunikation.
Was ist Inklusion? Ist Inklusion ein Menschen-Recht? Ist Inklusion nur etwas für Menschen mit Behinderungen? Und können Menschen mit Behinderungen an der Politik teilhaben? Diese Broschüre in Leichter Sprache beantwortet kurz und knapp wichtige Fragen zum…
Was ist Inklusion? Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention? Warum leben so viele Menschen mit Behinderungen in Armut? Und wie können Menschen mit Behinderungen ihre Rechte durchsetzen? Die Broschüre beantwortet kurz und knapp wichtige Fragen zum Thema.
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
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