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Follow-up UN-Kinderrechtskonvention: Umsetzung der Empfehlungen des UN-Ausschusses

Der UN-Ausschuss erinnert an die Unteilbarkeit aller in der UN-KRK verankerten Rechte und drängt auf die Umsetzung der in seinen Abschließenden Bemerkungen enthaltenen Empfehlungen. © iStock/Askolds

· Meldung

2022 prüfte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland und veröffentlichte dazu im September 2022 seine Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations). Darin würdigt er den konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung in Genf, erinnert an die Unteilbarkeit aller in der UN-KRK verankerten Rechte und drängt auf die Umsetzung der in seinen Abschließenden Bemerkungen enthaltenen Empfehlungen.

Die Follow-up-Veranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am 28. März 2023 möchte über die Inhalte der aktuellen Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses an Deutschland sowie die Bedeutung des Berichtsverfahrens vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes informeren.

Die Umsetzung der UN-KRK in Deutschland wird regelmäßig vom UN-Ausschuss für die Rechte von Kindern geprüft. Als Grundlage für die Prüfung dient ein sogenannter Staatenbericht, den die Regierung verfassen und mit dem Ausschuss in einem konstruktiven Dialog diskutiert. Die Expert*innen des Ausschusses formulieren daraufhin ihre Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations), in denen sie auf Probleme bei der Umsetzung der UN-KRK in Deutschland hinweisen, Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte benennen sowie Empfehlungen formulieren. Die Empfehlungen haben weitreichende Bedeutungen für die Umsetzung der UN-KRK in Deutschland. Bund, Länder und Kommunen sind aufgerufen, sich der Umsetzungsaufträge in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich anzunehmen. Seitdem Deutschland 1992 die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, wurden vier Staatenberichte überprüft, zuletzt ein kombinierter 5. und 6. Bericht.

In den dabei entstandenen Abschließenden Bemerkungen aus September 2022 benennt der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes besonderen Handlungsbedarf in folgenden Bereichen: Gewalt gegen Kinder (Abs. 23), Kinder, die aus ihrer familiären Umgebung getrennt sind (Abs. 27), Gesundheit und Gesundheitswesen (Abs. 31), Bildung, einschließlich Berufsbildung und -beratung (Abs. 36), asylsuchende, geflüchtete und von Migration betroffene Kinder (Abs. 40). Der UN-Ausschuss mahnt eine stärkere Umsetzung der Fakultativprotokolle zur UN-KRK an, besonders in Bezug auf die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (Abs. 45). Er empfiehlt darüber hinaus, die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.

Die Veranstaltung ist Auftakt einer Follow up-Gesprächsreihe, bei der sich die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Vertreter*innen der Bundesregierung, der Länder sowie der Zivilgesellschaft bis 2027 regelmäßig zu den Empfehlungen des UN-Ausschusses austauschen möchte.

Die Anmeldung für die Follow-up-Veranstaltung am 28.03.2023 ist verlängert und Sie können sich bis kurz vor Start noch über unser Online-Anmeldeformular anmelden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

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