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Evakuierung aus Afghanistan: Besonders gefährdete Menschen retten, bevor es zu spät ist

© Bundeswehr/Marc Tessensohn

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich der Ereignisse in Afghanistan erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Die Zeit für die Rettung afghanischer Menschenrechtsverteidiger_innen sowie weiterer besonders gefährdeter Gruppen wird knapp. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen haben geholfen, besonders gefährdete Menschen und ihre Familienangehörigen zu identifizieren. Diese Menschen warten verzweifelt auf eine Nachricht, ob sie auf den Evakuierungslisten stehen und wie sie Zugang zum Flughafen Kabul erlangen können. Deutschland und seine Partner_innen müssen jetzt alle Wege nutzen, um gemeinsam möglichst viele Menschen in Sicherheit zu bringen.

Neben der unmittelbaren Evakuierung aus Afghanistan müssen perspektivisch auch Menschen aus den Erstaufnahmestaaten in der Region aufgenommen werden. Die bisherigen Ankündigungen einzelner Bundesländer, Landesprogrammen zur Aufnahme von afghanischen Staatsangehörigen vorzusehen, begrüßt das Deutsche Institut für Menschenrechte deshalb ausdrücklich. Auch die Resettlement-Kapazitäten des Bundes sollten erweitert werden, um die großzügige Aufnahme von Menschen aus Afghanistan zu ermöglich. Im Vordergrund müssen neben besonders schutzbedürftigen Personengruppen wie Menschenrechtsverteidiger_innen, Journalist_innen, Wissenschaftler_innen gerade auch Familienangehörige von bereits hier lebenden Afghan_innen sein.

Auf der morgigen Sondersitzung der G7 treffen sich die Vertreter_innen von Staaten, die sich in besonderer Weise den Menschenrechten verpflichtet fühlen. Ihrem verbalen Bekenntnis müssen Taten folgen. Dazu gehört insbesondere, gemeinsam sicherzustellen, dass die Evakuierungsflüge nicht am 31. August beendet, sondern fortgeführt werden, um möglichst alle besonders gefährdeten Menschen, in Sicherheit zu bringen.

Auf der ebenfalls morgen stattfindenden Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrats müssen die dort vertretenen Mitgliedstaaten einen Weg finden, wie Schutzbedürftige ausreisen können und an einem sicheren Ort Aufnahme finden. Denn jeder Mensch hat das Recht, das eigene Land zu verlassen, und Menschen, deren Leben wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte bedroht ist, haben ein Recht auf Schutz. Zugleich erwarten wir, dass der UN-Menschenrechtsrat seiner Verantwortung gerecht wird und einen internationalen Untersuchungsmechanismus zur Überwachung der Menschenrechtslage in Afghanistan einrichtet. Nur so ist gewährleistet, dass die Menschen in Afghanistan im Blick der internationalen Gemeinschaft bleiben und Menschenrechtsverletzer zur Verantwortung gezogen werden können.

Der internationale Einsatz in Afghanistan diente auch dem Schutz der Menschenrechte. Die Menschenrechte müssen daher bis zum Schluss der Mission das Handeln Deutschlands und seiner Partner_innen leiten. Das schulden wir gerade den Menschenrechtsverteidiger_innen in Afghanistan, die dort ihr Leben für die Menschenrechte riskieren.“

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