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Europäische Kommission schlägt Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit vor

Zwangsarbeit findet in allen Bereichen statt. auch in der Textilindustrie. © iStock.com/tolgart

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Am 14.9. veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag, um Produkte zu verbieten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden. Das Verbot erfasst die Ein- und Ausfuhr, sowie den Verkauf im EU-Binnenmarkt.

Nach letzten Schätzungen der International Labor Organization befinden sich 27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit. Ein Teil davon betrifft staatlich angeordnete Zwangsarbeit, der größere Teil liegt in der Privatwirtschaft. Zwangsarbeit findet in vielen verschiedenen Sektoren statt, darunter in der Landwirtschaft, dem Textil-, Bergbau- oder Dienstleistungssektor. Der Kommissionsentwurf erfasst staatliche Zwangsarbeit sowie in der Privatwirtschaft in allen Sektoren.

Das Verbot würde Zwangsarbeit im gesamten Herstellungsprozess verbieten, zum Beispiel bei Abbau, Ernte, Produktion oder Verarbeitung. Vorhergesehen ist, dass die zuständigen nationalen Behörden Zwangsarbeit identifizieren und das Verbot mit den Zollbehörden gemeinsam durchsetzen. Zivilgesellschaft und Betroffene können bei den Behörden Informationen einreichen. Zudem sollen sich alle zuständigen Behörden EU-weit koordinieren, mit Unterstützung der Kommission. Als Unterstützungsmaßnahme für nationale Behörden soll die Kommission eine Datenbank über Risikoregionen und –Produkten einrichten.

Keine Möglichkeit der Abhilfe

Im Entwurf der Kommission ist kein Mechanismus vorgesehen, unter dem die von Zwangsarbeit Betroffenen Abhilfe erlangen können. In den USA wurden Unternehmen zum Teil erfolgreich dazu gebracht, Abhilfe zu erbringen, indem die Aufhebung einer Entscheidung von Abhilfemaßnahmen abhängig gemacht wurde. Abhilfemaßnahmen könnten im Einzelfall sein, Pässe zurück zu geben, zurückbehaltene Löhne auszubezahlen, oder Arbeitsbedingungen und Unterbringen zu verbessen.  

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