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Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen

Das Persönliche Budget soll die gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen fördern. © iStock/SolStock

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Ein wichtiges Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen. In Deutschland wurde 2001 das sogenannte Persönliche Budget gesetzlich verankert, um Menschen mit Behinderungen in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Die Betroffenen sollen sich damit die für sie notwendigen Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe eigenständig organisieren und können diese im Rahmen des vorgegebenen Anspruchs und Budgets frei auswählen.
Die vorliegende Information erläutert die Grundlagen des Persönlichen Budgets in Deutschland und beschreibt die Anforderungen an eine personenzentrierte Unterstützung, die sich aus den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Zudem gibt sie Hinweise, wie die derzeit noch bestehenden strukturellen Probleme gelöst werden können und wie das Persönliche Budget konventionskonform anzuwenden ist.

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