Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen
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Meldung
Ein wichtiges Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen. In Deutschland wurde 2001 das sogenannte Persönliche Budget gesetzlich verankert, um Menschen mit Behinderungen in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Die Betroffenen sollen sich damit die für sie notwendigen Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe eigenständig organisieren und können diese im Rahmen des vorgegebenen Anspruchs und Budgets frei auswählen. Die vorliegende Information erläutert die Grundlagen des Persönlichen Budgets in Deutschland und beschreibt die Anforderungen an eine personenzentrierte Unterstützung, die sich aus den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Zudem gibt sie Hinweise, wie die derzeit noch bestehenden strukturellen Probleme gelöst werden können und wie das Persönliche Budget konventionskonform anzuwenden ist.
Dokumentation zur Konferenz vom 27. Februar 2024 „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ mit Empfehlungen an Politik und Verwaltung in Bund und Ländern. Die Diskussionen wurden gemeinsam vom…
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Niemand darf wegen einer Behinderung schlechter behandelt werden als andere Menschen. Das gilt auch bei der Arbeit:
Menschen mit Behinderungen finden oft sehr schwer Arbeit. Sie dürfen oft nicht selbst entscheiden, wo…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.