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Das Engagement junger Menschen ernst nehmen

© DIMR/D. Ferenczy

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Heute findet der globale Klimastreik der Fridays for Future-Bewegung statt. Fridays for Future: Das sind alle, die für das Klima auf die Straße gehen. Selbst bezeichnet sich Fridays for Future als Klimastreik-Bewegung die international, überparteilich, unabhängig und dezentral organisiert ist.

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte nimmt dies zum Anlass, die Rechte von Kindern, nach der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hervorzuheben. „Auch heute werden Kinder noch häufig aufgrund ihres Alters diskriminiert und ihre Meinung wird zu oft nicht angehört und ernst genommen. Dabei sind Kinder weltweit in besonderem Maße von den Folgen des Klimawandels betroffen“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle.

Beteiligungsrechte von Kindern stärken

Artikel 12 der UN-KRK enthält das Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Ansicht des Kindes. Dieses Recht bildet die Grundlage für ein generelles Recht von allen Kindern auf Mitbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Eine besondere Form von gesellschaftlicher Teilhabe ist dabei das Engagement von Kindern, die ihre eigenen Menschenrechte aktiv verteidigen. Dafür benötigen Kinder ein förderliches Umfeld (enabling environment). Hierzu gehört unter anderem ein unterstützender Rechtsrahmen, Möglichkeiten zur Mitwirkung an Politikgestaltung, Planungs- und Entscheidungsprozessen, langfristige Unterstützung und (finanzielle) Mittel für Selbstorganisation.

Allgemeine Bemerkung zu Umwelt und Klima

Die UN-KRK stellt bereits Bezüge zu den Rechten des Kindes und Fragen der Umwelt her, so beispielsweise beim Recht auf Gesundheit, welches ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit vorsieht und das Ziel bekräftigt „die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen“ (Artikel 24 UN-KRK). Damit ist das Ziel verbunden, dass Vertragsstaaten die Belange von Kindern mit Blick auf ihr Recht auf Gesundheit in den Mittelpunkt ihrer Strategien zur Eindämmung des Klimawandels stellen. „Die globalen Klimaproteste junger Menschen haben auch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes dazu veranlasst, sich in seiner nächsten Allgemeinen Bemerkung (Nr. 26) mit ‚Children’s Rights and the Environment with a Special Focus on Climate Change’ zu befassen. Die neue Allgemeine Bemerkung wird in den kommenden Monaten durch einen weltweiten Prozess erstellt. Dem schauen wir nun mit Spannung entgegen“, so Kittel.

Hintergrund

Die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 benennt Schutz-, Förder- und Partizipationsrechte; im Zentrum der Konvention steht somit die Anerkennung von Kindern als eigenständige Träger_innen von Rechten. Deutschland hat die UN-KRK 1992 ratifiziert, damit hat die Konvention den Rang eines einfachen Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz).

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