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COP26: Staaten müssen ihre Ambitionen beim Klimaschutz erhöhen

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Das Pariser Klimaabkommen ist eindeutig: Maßnahmen gegen den Klimawandel sollen an den Menschenrechten ausgerichtet werden. Dies sollte entsprechend die Richtschnur für die Verhandlungen der Vertragsstaaten auf der 26. Klimakonferenz (COP26) in Glasgow vom 31. Oktober bis 12. November sein.

Was die Vertragsstaaten des Pariser Klimaabkommens für den Klimaschutz tun wollen, reicht nicht aus. Laut Weltklimarat droht bereits 2030 eine Erderwärmung um 1,5 Grad und die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits überall spürbarer: Extreme Wettereignisse werden intensiver und häufiger, mit verheerenden Auswirkungen auf die menschlichen Lebensgrundlagen. Um das Ziel, die globale Temperatur nicht über 1,5 Grad steigen zu lassen, bis 2030 noch zu erreichen, ist mehr Ehrgeiz der Staaten in jeder Hinsicht notwendig.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fasst in seiner kurzen Stellungnahme die wichtigsten menschenrechtlichen Anliegen für die COP26 zusammen: Staaten müssen ihre Ambitionen beim Klimaschutz erhöhen und ihre nationalen Klimaziele nachbessern. Um dies nachzuhalten, ist es wichtig, dass sich nicht-staatliche Akteure in den Berichtsformaten zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens beteiligen können, insbesondere an der globalen Bestandaufnahme, die ab 2022 beginnt. Und letztlich sollten Staaten in ihren Politikmaßnahmen die Klimaanpassung stärker berücksichtigen und ihre Finanzmittel entsprechend ausrichten.

Staaten sind menschenrechtlich verpflichtet, sich für mehr Klimaschutz einzusetzen; denn sie müssen sicherstellen, dass die Menschen, die in ihrem jeweiligen Einflussbereich und Territorium leben, ihre Menschenrechte ausüben können.

So darf ein Staat nicht dazu beitragen, dass Menschen den Zugang zu ihren Rechten verlieren, zum Beispiel den Zugang zu Wasser oder zu angemessenem Wohnraum. Er muss sie vor den negativen Auswirkungen der Handlung Dritter schützen, beispielsweise von Unternehmen, und er muss das in seiner Macht stehende tun, um die Menschenrechte in seinem Einflussbereich und Territorium zu gewährleisten. Ein Staat muss ebenso sicherstellen, dass sich sein Handeln oder Unterlassen in anderen Teilen der Welt nicht negativ auf die Menschenrechte auswirkt.

Die Bundesregierung kann einen wichtigen Beitrag zu einem effektiven Klimaschutz leisten, indem sie sich gegenüber den anderen Vertragsstaaten für eine menschenrechtsbasierte Umsetzung des Pariser Abkommens stark macht. Sie sollte bei den anderen Vertragspartnern des Pariser Abkommens für höhere Klimaziele werben und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.

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