Am 27. September 2022 wurden im Rahmen einer Konferenz in Berlin die Handlungsanleitungen des Branchendialogs Automobilindustrie zu den fünf Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten präsentiert. Sie umfassen die Themen Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle, Beschwerdemechanismus und Berichterstattung.
Die Handlungsanleitungen dienen der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Gleichzeitig berücksichtigen sie die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und sind daher auch hilfreich für die Umsetzung des Gesetzes, das für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat an der Erarbeitung der Handlungsanleitungen mitgewirkt und begrüßt die Veröffentlichung dieser Leitfäden: „Die Handlungsanleitungen veranschaulichen die Kernelemente der unternehmerischen Sorgfaltspflicht und versetzen so Unternehmen in die Lage, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umfassend nachzukommen. Nun gilt es diesen Wissensschatz mit Leben zu füllen und die Handlungsanleitungen in die Unternehmenspraxis zu integrieren“, betont Lissa Bettzieche, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Vertreterin des Instituts im Branchendialog Automobilindustrie.
Der Branchendialog Automobilindustrie ist ein Multi-Stakeholder-Forum, zusammengesetzt aus 34 ständigen Mitgliedern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Initiativen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie dem Institut. Es handelt sich dabei um eine Unterstützungsmaßnahme für Unternehmen aus dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).
Mit der Annahme der Handlungsanleitungen im Mitgliederkreis bereits im Juni 2022 ist der Branchendialog Automobilindustrie in die zweite Phase übergegangen. Neben Pilotprojekten zu den Rohstoffen Kupfer und Lithium sowie einem Pilotprojekt zum Aufbau und zur Pilotierung eines unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus in der Automobilindustrie in Mexiko, befassen sich die Mitglieder des Branchendialoges jetzt in Arbeitsgruppen mit guter Praxis in Unternehmen und Herausforderungen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten, mit Sorgfaltspflichten in politisch sensiblen Kontexten sowie mit Wirksamkeitsindikatoren.
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Globalisierte Wirtschaftsstrukturen führen zu Lücken im Menschenrechtsschutz. Unternehmen – unabhängig von Größe, Sektor & Struktur – tragen Verantwortung, Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten.
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