Am 15. Mai 2019 stellte sich das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Öffentlichen Anhörung den Fragen der Mitglieder des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Thema waren die Menschenrechtsberichte 2017 und 2018 sowie die Jahresberichte 2016 und 2017. Die Arbeit des Instituts sowie die Berichte stießen mehrheitlich auf positive Resonanz. Die Parlamentarier_innen würdigten den kritischen Blick des Instituts, der zur nötigen Selbstkritik in Deutschland auffordere.
Die Abgeordneten diskutierten vor allem die Ausbeutung von Arbeitsmigrant_innen, die Vermeidung von Zwang in der Psychiatrie, die Rechte von Geflüchteten und ihren Kindern in Gemeinschaftsunterkünften sowie die Bedrohung internationaler Menschenrechtsinstitutionen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt dem Deutschen Bundestag gemäß § 2 Abs. 5 DIMRG (Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16.07.2015) jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Dabei geht es um die Bewertung der Menschenrechtslage im eigenen Land. Eine solche Bewertung soll dazu beitragen, die Menschenrechte aller Menschen in Deutschland zu verwirklichen.
The German Institute for Human Rights annually submits a report on the development of the human rights situation in Germany to the German Federal Parliament (in accordance with sec. 2 para. 5 of the Act regarding the Legal Status and Mandate of the German…
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni…
Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung. Andere migrieren, um zu arbeiten oder zu studieren. Das DIMR beschäftigt sich unter anderem mit Asyl, Migration, EU-Politik und Seenotrettung.
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