Das Projekt "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt" am Institut feiert seinen ersten Geburtstag. Gestartet im Januar 2012, entwickelt das Projekt ein breites Informations- und Fortbildungsangebot für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie sollen darin gestärkt werden, Diskriminierungen zu erkennen, vor Gericht dagegen vorzugehen und Menschenrechte für Gerichtsverfahren zu nutzen. Im Interview erklärt der Berliner Arbeitsrechtler Dr. Martin Theben, warum es wichtig ist, Anwältinnen und Anwälte für einen menschenrechtsbasierten Diskriminierungsschutz zu sensibilisieren.