Aktuelles

Vertiefte Diskussion des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes erforderlich

© Erich Westendarp/pixelio.de

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich der für morgen im Bundestag aufgesetzten 2. und 3. Lesung des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Das morgen zur Verabschiedung im Bundestag aufgesetzte Geordnete-Rückkehr-Gesetz sieht weitreichende Einschnitte in die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten vor: So werden etwa die Voraussetzungen für Freiheitsentzug im Rahmen einer Abschiebung erheblich abgesenkt, das Trennungsgebot zwischen Straf- und Abschiebungsgefangenen aufgehoben und die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums für eine Gruppe von Geflüchteten in Frage gestellt. Auch Kinder werden von diesen Verschärfungen betroffen sein. Die Änderungen schließen an eine Serie von restriktiven Rechtsänderungen aus den letzten Jahren an.

Die enorme Beschleunigung und Verdichtung der Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Migrationsbereich sowohl in der Phase der Ressortabstimmung als auch jetzt im parlamentarischen Verfahren führen zu einer unzureichenden Einbeziehung des Sachverstandes aus den Verbänden, der Zivilgesellschaft und der Verwaltungspraxis. Damit ist auch eine der Schwere der Grundrechtseingriffe angemessene parlamentarische Auseinandersetzung mit den Gesetzentwürfen nicht möglich. Bereits der Nationale Normenkontrollrat hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung darauf hingewiesen, dass keine akute Krisensituation vorliegt, die eine derartige Beschleunigung der Gesetzgebung notwendig macht, und dass ein solches Vorgehen des Gesetzgebers zu Lasten einer transparenten Gesetzesfolgenabschätzung und der Qualität der Gesetze geht.

Deshalb empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Bundestag, die Lesung von der morgigen Sitzung abzusetzen. Auf einer soliden Faktengrundlage sollte das Parlament dann vertieft über die menschenrechtlichen Auswirkungen der Änderungen sowie über die Frage, ob die Regelungen überhaupt die gesetzgeberischen Ziele erreichen können, diskutieren.

Ohnehin liegen die größten Herausforderungen für einen funktionierenden Flüchtlingsschutz derzeit auf der europäischen Ebene: Es gilt, eine solidarische und menschenrechtskonforme Lösung für die Verteilung von Geflüchteten in der Europäischen Union und für die Beendigung der katastrophalen Zustände in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln zu finden sowie die Seenotrettung im Mittelmeer sicherzustellen. Hierauf sollte die Bundesregierung ihr Handeln konzentrieren.“

Ansprechpartner*in

Mehr zu diesem Thema

Zum Seitenanfang springen