Menschen dürfen aufgrund einer Behinderung nicht diskriminiert werden. Allerdings gehört Diskriminierung, etwa in Form von Benachteiligung oder Belästigung, immer noch zum Alltag von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention tritt daher für die systematische Weiterentwicklung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes für Menschen mit Behinderungen ein.