Menschenrechtsbericht

Menschenrechtsbericht 2019

Am 04. Dezember 2019 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen vierten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.

Der vierte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.

Die Themen

Die Datenerhebung

Die Darstellung der Menschenrechtssituation beruht auf verschiedenen Datenquellen. Teilweise wurden eigene qualitative Untersuchungen durchgeführt. Außerdem haben wir öffentlich verfügbare Daten, Statistiken und Studien ausgewertet, darunter Drucksachen des Bundestages und der Länderparlamente. Darüber hinaus hat das Institut für einzelne Berichtsteile Interviews mit Betroffenen und Expert*innen geführt.

Die Publikationen

Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem - Meilensteine

Die Jubiläen von Grundgesetz (70. Jahrestag), UN-Anti-Rassismus-Konvention (50. Jahrestag) und UN-Behindertenrechtskonvention (10. Jahrestag) im Jahr 2019 nehmen wir zum Anlass, die Entwick-ung des Menschenrechtsschutzes in Deutschland im Überblick darzustellen.

Grafiken im Menschenrechtsbericht

70 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verabschiedet. Die Grafik (aus dem Menschenrechtsbericht 2019) zeigt exemplarisch wichtige Verfassungsänderungen und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Menschenrechtsschutzsystem in Deutschland.

50 Jahre UN-Antirassismus-Abkommen in Deutschland

Am 15. Juni 1969 trat das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD) in Deutschland in Kraft. Die Grafik (aus dem Menschenrechtsbericht 2019) verdeutlicht wichtige Schritte in der Entwicklung des Abkommens sowie in der Bekämpfung von Rassismus auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene.

10 Jahre UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland

Am 26. März 2009 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft. Die Grafik (aus dem Menschenrechtsbericht 2019) zeigt die Meilensteine der UN-Behindertenrechtskonvention auf internationaler und nationaler Ebene.

Wohnungslosigkeit: Unterbringung Wohnungsloser durch die Kommunen

In einem Haus liegen zwei Personen
© DIMR

Wer seine Wohnung verliert und keine ander-weitige Unterkunft findet, wird von der Kommune ordnungsrechtlich „untergebracht“. Der Aufenthalt dort, eigentlich als kurzfristige Lösung gedacht, dauert für Betroffene zum Teil mehrere Jahre. Der Bericht zeigt auf, welchen menschenrechtlichen Anforderungen die Unterbringung genügen muss. Das betrifft die Ausstattung, den Schutz vor Ge-walt und die Unterstützung.

Menschenrechtsbildung: Qualitätsmerkmal der Ausbildung von Erzieher*innen und Kindheitspädagog*innen

Zwei Kinder sitzen links und rechts von einem Erwachsenen auf einem angedeutetem Dach
© DIMR

In einer auseinanderdriftenden Gesellschaft wird der staatliche Bildungsauftrag wichtiger denn je. Kinder sollen unterstützt werden, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln und die gemeinsamen Grundwerte der Gesellschaft verinnerlichen zu können – von der Kita an. Der Bericht untersucht, inwieweit Menschenrechtsbildung die Vorgaben für die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften prägt.

Außergerichtliche Abhilfe für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen im Ausland

Wo Staaten schwach sind, bleiben Menschenrechtsverletzungen durch Privatunternehmen ohne Folgen. Deshalb bekräftigen die UN-Leitprinzipi-en für Wirtschaft und Menschenrechte: Staaten müssen dafür Sorge tragen, dass Betroffene im Falle einer Menschenrechtsverletzung durch Wirtschaftsunternehmen gerichtliche wie außergerichtliche Abhilfe erhalten. Der Bericht befasst sich mit dem zentralen deutschen außergerichtlichen Mechanismus, der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze. Die Fragestellung lautet: Können Betroffene hier gut Abhilfe erhalten oder ist das bei einem außergerichtlichen Mechanismus in ihrem eigenen Land einfacher?

Ähnliche Inhalte

Themenseite „Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“

Über den Bericht

Seit Dezember 2016 legt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG (Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte, vom 16. Juli 2015) jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Er wird als Langfassung sowie als Kurzfassung (Deutsch/Englisch/Leichte Sprache) anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht.

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Claudia Engelmann

Stellvertretende Abteilungsleitung

Telefon: 030 259 359 - 471

E-Mail: engelmann(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Dr. Claudia Engelmann

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