Menschenrechtsbericht

Menschenrechtsbericht 2017

Am 06. Dezember 2017 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen zweiten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.

Der zweite Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.

Die Themen

Die Datenerhebung

Die Darstellung der Menschenrechtssituation beruht auf verschiedenen Datenquellen. Teilweise wurden eigene qualitative Untersuchungen durchgeführt. Außerdem haben wir öffentlich verfügbare Daten, Statistiken, Dokumente und Studien ausgewertet, darunter Drucksachen des Bundestages und der Länderparlamente. Darüber hinaus hat das Institut für die einzelnen Berichtsteile Daten mithilfe von Expert*innen-Interviews, einer öffentlichen Konsultation und eines Fragebogens an die Justizministerien der Länder erhoben.

Die Publikationen

Menschenrechtskonforme Ausgestaltung des Alltags in Gemeinschaftsunterkünften

Viele der in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen leben nach wie vor in Sammelunterkünften. Ende 2016 waren es rund 400 000. Die Unterkunft ist oft für mehrere Jahre ihr Lebensmittelpunkt – hier schlafen und essen sie, machen die Kinder ihre Hausaufgaben, versuchen die Eltern Fuß auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu fassen. Von hier aus beginnt das Ankommen in Deutschland.

Studien der letzten Jahre zeigen, dass es zum Teil gravierende Missstände in den Unterkünften gibt: schlechte hygienische Verhältnisse, keine Privatsphäre oder fehlende Geschlechtertrennung im Sanitärbereich. Bisher wenig Beachtung fand die Frage, wie das Zusammenleben in den Gemeinschaftsunterkünften beziehungsweise das Verhältnis zwischen Personal und Bewohnerschaft menschenrechtskonform ausgestaltet wer-den kann. Berichte aus der Praxis verdeutlichen: teilweise hat das Personal in den Unterkünften einen sehr großen Handlungsspielraum. Dieser kann zum Wohle der Bewohner*innen genutzt werden, aber auch zu Willkür und Machtmissbrauch führen.

Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte beschäftigt sich daher mit der Frage, wie das Verhältnis zwischen Personal und Bewohner*innen rechtlich ausgestaltet ist beziehungsweise in der Praxis gelebt wird. welche Einschränkungen und Hürden gibt es bei der Gewährleistung Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte für Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften? Um dies zu untersuchen, wurden bestehende Studien sowie Regelwerke (32 Hausordnungen aus Gemeinschaftsunterkünften, Aufnahmegesetze der Länder, Satzungen der Kommunen) ausgewertet. Außerdem wurden 15 Interviews mit Personen durchgeführt, die Sozialarbeit in Gemeinschafts-unterkünften leisten.

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen: Identifikation, Unterbringung und Versorgung

Zu den Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zählen auch traumatisierte Menschen. Verschiedene Studien haben ergeben, dass zwischen 16 und 55 Prozent aller in Deutschland angekommenen Flüchtlinge von psychosozialen Beeinträchtigungen in Form von Traumata betroffen sind.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat untersucht, inwieweit die Identifikation, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen mit Behinderungen menschenrechtlichen Standards genügt. Dazu wurden Rechtsquellen, Bundestags- und Landtagsdrucksachen sowie Studien ausgewertet. Außerdem fand eine öffentliche Konsultation mit 13 zivilgesellschaftlichen Organisationen statt, die Asylsuchende mit Behinderungen beraten und unterstützen. Die Erfahrungen der Organisationen basierten auf der Beratung von rund 2.000 geflüchteten Menschen mit Behinderung im Jahr 2016.

Das Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil

Die Inhaftierung eines Elternteils und der damit einhergehende Verlust des unmittelbaren Kontaktes hat gravierende Auswirkungen auf das Kindeswohl: Kinder inhaftierter Eltern haben – im Vergleich zu anderen Kindern in ihrer Altersgruppe – ein höheres Risiko, psychisch zu erkranken, und leiden massiv unter den sozialen Folgen ihrer Lebenssituation. Schätzungen zufolge sind in Deutschland täglich 100 000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Amtlich erhobene Zahlen gibt es nicht.

Das Recht der Kinder auf unmittelbaren Kontakt mit ihren Eltern ist in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verankert (Artikel 9 UN-KRK) und vom Bundesverfassungsgericht anerkannt. Die UN-Kinderrechtskonvention fordert auch die Beachtung des Vorrangs des Kindeswohls, wenn der Staat – wie etwa durch die Inhaftierung – in das Eltern-Kind-Verhältnis eingreift (Artikel 3 UN-KRK). Sie hat bindende Wirkung nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder.

Die Analyse zeigt: Die Möglichkeiten für Kinder, ihre inhaftierten Eltern zu besuchen, sind deutschlandweit sehr unterschiedlich.

Über den Bericht

Seit Dezember 2016 legt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG (Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte, vom 16. Juli 2015) jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Er wird als Langfassung sowie als Kurzfassung (Deutsch/Englisch/Leichte Sprache) anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht.

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Claudia Engelmann

Stellvertretende Abteilungsleitung

Telefon: 030 259 359 - 471

E-Mail: engelmann(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Dr. Claudia Engelmann

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