Parallelberichterstattung
Parallelberichterstattung von NGOs in Deutschland an den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die Bundesregierung hat im Sommer 2008 dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Genf den fünften Staatenbericht zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) vorgelegt. Damit beginnt für Deutschland ein neuer Berichtszyklus.
Hintergrund
Deutschland hat den UN-Sozialpakt 1973 ratifiziert. Die Bundesrepublik steht damit in der Pflicht, die Paktbestimmungen einzuhalten und insbesondere mit geeigneten Mitteln an der vollen Verwirklichung der Paktrechte zu arbeiten. Die Bundesregierung muss dem Ausschuss berichten, ob und inwieweit sie die Umsetzung des Sozialpakts in Deutschland seit Abschluss des letzten Berichtsprüfungsverfahrens im Jahr 2001 vorangebracht hat.
Handlungsmöglichkeiten
Im Rahmen des Staatenberichtsprüfungsverfahrens haben NGOs und sonstige Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft das Recht, selbst Berichte vorzulegen, die so genannten "Parallelberichte" oder "Schattenberichte". Darüber hinaus gibt es weitere Mitwirkungsmöglichkeiten für NGOs und Zivilgesellschaft. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dazu eine Handreichung mit weiteren Informationen erstellt:
Zeitplan
November 2010: Vorbereitende Sitzung zur Erstellung einer Liste mit Zusatzfragen
Mai 2011: Berichtsprüfung und Abschließende Bemerkungen
Koordinierte Parallelberichterstattung: Allianz für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte 2011
Auf dem zweiten NGO-Workshop im März 2009 haben sich die Teilnehmenden dafür ausgesprochen, einen gemeinsamen Parallelbericht an den UN-Sozialpaktausschuss zu erstellen (einen so genannten "Koordinierten Parallelbericht"). Eine Verfahrensordnung, die im Entwurf vorliegt, dient als Grundlage für die Zusammenarbeit. Eine bereits eingesetzte Koordinierungsgruppe soll den Arbeitsprozess organisatorisch begleiten.
Wer Interesse hat, an diesem Prozess mitzuwirken, kann sich an die dafür eigens eingerichtete Adresse wenden: wskallianz@googlemail.com
Weitere Materialien:
Fünfter Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland (PDF, 508 KB, nicht barrierefrei)
Website FIAN: Parallel Reporting before the UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights
Gute-Praxis-Beispiele:
CEDAW - Concluding observations of the Committee on the Elimination of Discrimination against Women (PDF, 98 KB, nicht barrierefrei)
Workshop: Parallelberichterstattung von NGOs zum UN-Sozialpakt (2008)
Am 23. Oktober 2008 hat im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin ein Workshop zur Parallelberichterstattung zum fünften Staatenbericht der Bundesregierung stattgefunden. Der Workshop richtete sich an alle interessierten Vertreterinnen und Vertreter deutscher NGOs und der Zivilgesellschaft.
Parallelberichterstattung: Eine Einführung (Aichele 2008) (Powerpoint)



