Fakultativprotokoll zum wsk-Pakt
Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Am 10. Dezember 2008 hat die UN-Generalversammlung das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zur Ratifikation freigegeben. Damit hat der internationale Menschenrechtsschutz einen weiteren Meilenstein erreicht. Das Zusatzprotokoll sieht vor, die Zuständigkeit des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über das Berichtsprüfungsverfahren hinaus auf ein internationales Beschwerdeverfahren sowie auf ein Untersuchungsverfahren vor Ort zu erweitern. Wenn das Zusatzprotokoll in Kraft getreten ist, können Einzelpersonen nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten den eigenen Staat vor einem internationalen Gremium zur Rechenschaft ziehen. 60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - auf den Tag genau - haben die Vereinten Nationen den Streit um die Einklagbarkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte entschieden. Nun ist die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich der internationalen Durchsetzbarkeit gefestigt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dieses Projekt von Anfang an unterstützt. Es hat den mehrjährigen Arbeitsprozess begleitet und war abschließend bei den internationalen Verhandlungen über das Zusatzprotokoll in Genf vertreten. Als Nationale Menschenrechtsinstitution nutzte das Institut seine konkreten Mitwirkungsrechte und brachte sich in den Prozess aktiv ein.
Pressemitteilung "Menschenrechtsinstitut begrüßt Annahme des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt" (11.12.2008)



